Aus dem heutigen STANDARD, Seite 8:

Das Kindergeld und seine "Fallstricke"
Die komplizierte Regelung der Zuverdienstgrenze verursacht viele Probleme

Eva Linsinger

Wien - Rudolf Dujmovits gehört zu einer Minderheit: Der Grazer
Finanzwissenschafter ist einer der rund 1500 Väter, die in Karenz gehen. Ab
Sommer will er zu Hause bleiben - und hat sich darauf gefreut, mit dem
Kindergeld dazuverdienen zu können. Das Blöde ist bloß: Er kann nicht.

Variante eins, mit einem Minilehrauftrag an seinem Uni-Institut das
Kindergeld aufzufetten, scheiterte am Abgeltungsgesetz, wonach Professoren
für Lehraufträge kein Geld nehmen dürfen. Variante zwei, an einer Fachhochschule zwei Stunden pro Woche zu unterrichten, scheiterte am Passus
des Kindergeld-Gesetzes, dass nur 13 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze
verdient werden darf. "Das Gesetz ist überhastet beschlossen oder eine
Mogelpackung", ärgert er sich.

Rudolf Dujmovits gehört zu einer Mehrheit: Viele Eltern, die über die
Zuverdienstgrenze von 14.500 Euro glücklich waren, stoßen auf Probleme. "Vor
allem die 13-Wochen-Frist, wonach man höchstens 13 Wochen über der
Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro verdienen darf, sorgt für negative
Aha-Erlebnisse", berichtet Sylvia Ledwinka vom ÖGB. Wer länger arbeitet,
verliert Kindergeld und Karenz-Kündigungsschutz.

Auch Sabine Hofer ist an der Frist gescheitert. Sie wollte, wie mit dem
Kindergeld beworben, mit dem Arbeitgeber Kontakt halten und während der
Karenzzeit Urlaubsvertretungen machen. Über die Zuverdienstgrenze wäre sie
damit nicht gekommen - aber über die 13-Wochen-Frist bei einem Arbeitgeber.

Aus vielen Einzelfällen wie diesen zieht Ingrid Moritz, Leiterin der
Frauenabteilung der Arbeiterkammer, den Schluss: "Die Zuverdienstgrenze wird
eher ungeschützte Dienstverhältnisse fördern. Das Problem dabei ist, dass
man für Jobs bei anderen Arbeitgebern die Zustimmung des eigentlichen
Arbeitgebers braucht." Generell machen sie und die AK-Beraterinnen die
Erfahrung, dass die Handhabung des Zuverdienstes "hochkompliziert ist, da
der Kindergeldanspruch teils mit dem Arbeitsrecht korreliert".
Alleinerzieherinnen haben Probleme mit der noch niedrigeren
Zuverdienstgrenze, da sie sonst ihren Alleinerzieherinnen-Zuschuss verlieren.

Die Zuverdienstgrenze darf zwar in "unvorhergesehenen Fällen" um zehn
Prozent überschritten werden. Was "unvorhergesehen" ist, ist aber nicht
definiert. Ledwinka vom ÖGB hat es für eine "Mandantin", die neuerdings eine
Zulage bekommt und damit knapp über die Zuverdienstgrenze fällt, nicht
herausfinden können, das Ministerium hat nicht geantwortet: "Riskiert die
Frau, das Kindergeld zurückzahlen zu müssen?" Große Schwierigkeiten erwartet
sie "dann, wenn die ersten Frauen realisieren, dass es zwar für einen
Elternteil zweieinhalb Jahre Kindergeld - aber nur zwei Jahre
Kündigungsschutz gibt."

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