Herr Kollege Wild schrieb:
Soviel ich weiß, handelt die Verwaltung nur auf Grund des Gesetzes, d.h., die Verwaltung darf nur das tun, was ihr nach dem Gesetz erlaubt ist. Z.B. darf nur verlangt werden, was im Lehrplan steht. Würden wir das Gesetz so interpretieren, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, wäre der Lehrplan bestenfalls eine Richtlinie.
Erich Wild
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Lieber Herr Kollege!
Nach etlichen Jahren unfallfreien Unterrichtens bin ich noch immer davon überzeugt, dass der Lehrplan genau das ist, was sie bezweifeln oder
befürchten: eine Richtlinie. Was sollte er denn sonst sein? Ist in einer Demokratie nicht letztlich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist? Und wer ruft bitte zur Gesetzesübertretung auf, wenn er meint, ein Lehrer/eine Lehrerin solle selbst entscheiden können, was er/sie für richtig hält, wenn es in einem konkreten Fall offenkundig keine "klare Regelung" gibt?
Mir ist schon bewusst, dass es einfacher ist, Verantwortung zu delegieren.
Literaturtip dazu:
Immanuel Kant: "Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?" (Die ersten paar Seiten genügen.)
Feiertags-Grüße
K Forstner
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