Lieber Herr Kollege,
Ihre konkrete Frage kann ich nur höchst unbefriedigend beantworten: Ich weiß es einfach nicht. Ich kann aber mit einiger Sicherheit sagen, dass an der Schule, an der ich unterrichte, bei der mündlichen Matura Wörterbücher nicht verwendet werden (dürfen).
Viel interessanter finde ich allerdings den prinzipiellen Gesichtspunkt: Wie interpretiere ich das Fehlen einer konkreten Regelung (falls es sie wirklich nicht gibt)? Als Verbot oder als Freiraum? Wäre es nicht zur Abwechslung auch einmal denkmöglich, dass ich als LehrerIn und PrüferIn eine Entscheidung treffe (wow!), dafür die Verantwortung übernehme und diese meine Entscheidung dann dem/der Vorsitzenden mitteile? (Dann könnte er/sie ja noch immer irgendwelche Einwände erheben, und dann könnte vielleicht eine Grundsatzdiskussion in Schwung kommen.)
Meine persönliche Meinung möchte ich ihnen allerdings nicht vorenthalten: Da die mündliche Englischmatura eine möglichst authentische Gesprächssituation simulieren soll (ein Widerspruch in sich, was soll´s), fände ich es geradezu lächerlich, wenn der Kandidat/die Kandidatin auf einmal stockt und dann im Wörterbuch zu blättern beginnt. (Denn warum sollten die Wörterbücher nur während der Vorbereitungszeit gestattet sein?) Ich finde auch, dass während der Vorbereitungszeit unter Beweis gestellt werden soll, was jemand gelernt hat und nicht, ob er/sie den Gebrauch eines Wörterbuchs beherrscht.
Sollten allerdings KollegInnen anderer Meinung sein, so sollten sie meines Erachtens die Möglichkeit haben, Wörterbücher zu gestatten.
Mit vielen lieben Grüßen
K Forstner
----- Original Message -----
From: "Erich Wild"
To: "Lehrerforum"
Sent: Monday, May 20, 2002 9:12 AM
Subject: LF: Matura
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hätte eine Frage zur mündlichen Matura in Englisch: sind bei dieser Prüfung Wörterbücher erlaubt? Kann mich erinnern, dass ursprünglich die Verwendung nicht gestattet war, Seit mehreren Jahren wird es aber immer üblicher, diese auch bei der mündlichen Prüfung zuzulassen (hängt vom Vositzenden ab). Gibt es da nicht eine klare Regelung? Bei den Maturavorschriften habe ich keine konkrete Aussage darüber gefunden, daher bin ich der Meinung, dass eine Verwendung NICHT gestattet ist (bei der schriftlichen Matura ist die Verwendung gesetzlich geregelt). Hielte der Gesetzgeber eine Verwendung auch bei der mündlichen Prüfung für zulässig, hätte er das in die Verordnung hineinschreiben müssen. Korrekt? Erich Wild
--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.