----- Original Message -----
From:
To: "Kurt Forstner"
Sent: Monday, May 20, 2002 10:30 PM
Subject: Re: LF: Re: Re: Matura


Karl Digruber schrieb:

Das Ziehen von Prüfungsfragen ist nicht zulässig (Erl. des BMUKS vom 11. Febr 1982, ZL 25.329/1-4/82). Dieser ist immer noch gültig. Aber er bezieht sich ausschließlich auf die Reifeprüfung. Das ist nur eine Randnotiz. Im Übrigen glaube ich ganz allgemein, dass es wichtig ist, viele Dinge, die noch nicht geregelt sind, individuell zu regeln und nicht nach Regelungen zu rufen, wir haben ohnehin schon zu viele davon.

MfG
Karl Digruber


Ganz meine Meinung! Genau das war ja meine erste Replik auf die Frage von Koll. Wild, ob Wörterbücher bei der mündlichen Matura erlaubt seien.

Noch einen schönen Abend

K Forstner




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