Lieber Kollege Wittek!
Aus meiner Sicht hat KO Josef Cap nichts aus der Entwicklung seit 1986 (Beginn von Haiders Aufstieg) gelernt. Nur fleißig die Medientrommel rühren für die Grazer Schnapsidee. Je mehr Wirbel gemacht wird, desto bekannter und "wichtiger" wird diese "Truppe". Unter normalen Umständen hätte ich den Grazern 2 Monate gegeben bis zur Selbstaufgabe ihrer Idee. Schöne Grüße Josef Zwickl
----- Original Message -----
From: "Günter Wittek"
To: "Lehrerforum"
Sent: Tuesday, May 21, 2002 7:36 PM
Subject: LF: Fw: Blaue Schnüffelbrigade entbehrlich / Unterlassungsklage
>
>
> ----- Original Message -----
> From: SK-Team
> Sent: Tuesday, May 21, 2002 12:50 PM
> Subject: 2002-05-21 Cap: SPÖ will Musterprozess gegen
> "blaue Schnüffelbrigade" führen
>
>
> SPÖ/Cap/Bürgerwehr
> Cap: SPÖ will Musterprozess gegen "blaue Schnüffelbrigade" führen
> Bürgerwehr greift in Persönlichkeitsrechte ein
>
> Wien (SK) Der gf. SPÖ-Klubobmann Josef Cap plädiert für eine
> Auseinandersetzung mit der "blauen Schnüffelbrigade" auf Basis des
> Zivilrechts: Die SPÖ sei bereit, für jene Personen, in deren
> Persönlichkeitsrechte die Bürgerwehr eingreift, einen Musterprozess zu
> führen. Ein Gutachten hierfür wurde beim Univ.-Prof. Heinz Barta von
> der Universität Innsbruck in Auftrag gegeben. Die SPÖ sei für eine
> zivilrechtliche Vorgangsweise, damit die Auseinandersetzungen mit der
> Bürgerwehr nicht in Schlägereien oder dergleichen ende. "Wir wollen,
> dass das Klima des sozialen und politischen Friedens erhalten bleibt."
> "Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben", so Cap am Dienstag in
> einer Pressekonferenz, "daher ist diese blaue Schnüffelbrigade
> entbehrlich". **
>
> Wie Cap betonte, greife die Bürgerwehr grundsätzlich in das
> Persönlichkeitsrecht der Personen ein, die mit Fotoapparat und
> Videokamera überwacht werden. Niemand brauche sich gegen seinen Willen
> abbilden lassen, auch wenn er sich in der Öffentlichkeit aufhalte. Cap
> bezog sich auf das Zivilrecht, § 16 ABGB und § 78 UrheberrechtsG. Die
> Sanktionen ergeben sich aus § 43 ABGB: Gegenüber jeder Person ist eine
> Klage auf Unterlassung möglich, wenn Wiederholungsgefahr besteht; bei
> Verschulden besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz. Dies bedeute,
> dass jeder Lehrer und jeder Schüler, der konkret überwacht wurde, eine
> Unterlassungsklage einbringen und Schadenersatz begehren kann,
> informierte Cap.
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