Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich darf Ihnen zu den Aussagen der RH-Präsidenten das jüngste Rundschreiben der ÖPU zur Kenntnis bringen. MfG Karl Digruber
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Der Rechnungshofpräsident verrechnet sich
um einen „großen Brocken“!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dr. Franz Fiedler, der Präsident des Rechnungshofs, glaubt offensichtlich aus dem Unterrichtsbereich Mittel für eine Steuerreform frei machen zu können: "Wir haben das teuerste Unterrichtswesen im OECD-Raum. Hier sollte man radikale Vorstellungen für Strukturmaßnahmen ins Auge fassen". Im Schulbereich könnte man einen "großen Brocken" für die Finanzierung einer Steuerreform holen. (Standard, 21. Mai 2002) Die ÖPU weist eine derart oberflächliche Interpretation des OECD-Berichts, die nicht auf die Ursachen von Kosten eingeht und nicht Gleiches an Gleichem misst, als unseriös zurück.
Wäre es nicht Aufgabe eines Rechnungshofes in einer derartigen Analyse die kausalen Zusammenhänge von Kosten aufzuzeigen?
Sind dem Rechnungshof die zusätzlichen Leistungen, die dem Schulwesen sukzessive übertragen wurden und von den Lehrer/innen erbracht werden, wirklich unbekannt?
Weiß der Rechnungshof tatsächlich nicht um die Altersstruktur der Lehrer/innen und die damit verbundenen vorübergehenden Mehrkosten?
Übersieht der Rechnungshof die Tatsache, dass in Österreich anders als in anderen OECD-Staaten z.B. Administration, Schulleitung und auch Lehreraus- und -weiterbildung aus dem Topf der Lehrerstunden und nicht als Verwaltungsaufwand bezahlt werden?
Ist sich der Rechnungshof wirklich nicht bewusst, dass Lehrer/innen, die in Klassen mit 30 und mehr Schüler/innen modernen Unterricht bieten wollen, von den auf dem Papier stehenden theoretischen Lehrer-Schüler-Verhältniszahlen in Wirklichkeit nur träumen können? Wenn Rechnungshof-Präsident Fiedler in derselben Meldung auch das Berufsbeamtentum von Lehrer/innen in Frage stellt, vergisst er offensichtlich darauf, dass Lehrer/innen Gutachten zu erstellen haben, die über die Zukunft ihrer Schüler/innen mitentscheiden. Diese Gutachtertätigkeit ist wohl in ihrer Komplexität und auch in ihrer Tragweite derjenigen bei „hoheitlichen Aufgaben“, für die dieser Schutz außer Diskussion steht, mindestens ebenbürtig. Rechnungshof-Präsident Fiedler hätte sich vor seiner vorschnellen Aussage Informationen fachkundiger Beamter seines Hauses einholen sollen! Mit herzlichen Grüßen für die ÖPU
Mag. Helmut Jantschitsch Mag. Azevedo Weißmann Mag. Walter Jahn
Wien, am 23. Mai 2002
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