Liebwerte KollegInnen,

ich beziehe mich nur auf einen Satz aus Koll. Quins Posting:

"Ich würde es sehr begrüßen, wenn solche Sanktionen [nämlich Rauswurf aus dem LF, R.E.] nicht nur bei persönlichen Angriffen verhängt würden, sondern auch bei ehrenabschneiderischen Angriffen auf Gesinnungsgemeinschaften."

Ich finde das besonders bedenklich, wenn ein Kollege Historiker das vorschlägt. Ich frage mich, ohne Rechtsphilosoph zu sein, wie eine "Gesinnungs- gemeinschaft" überhaupt eine "Ehre" haben kann. Davon abgesehen, denke ich, man kann eigentlich nur bestimmte Personen angreifen, die für eine Organisation sprechen/veröffentlichen. Einige Vetreter der rötlichen LehrerInnen-Organisationen haben, meiner Meinung nach zu Recht, davor gewarnt, mit einer leichtfertig gegebenen Unterschrift eine Willensäußerung zu Gunsten eines verschwommenen "Kündigungsschutzes" abzugeben -- wer vermag sich darüber zu wundern, dass gebrannte Kinder das Feuer scheuen?

Kollege Lingl hat ausgesprochen wenig polemisch dargelegt, warum diese ÖPU-Unterschriftssammlung als Erfolg nur DANN gesehen werden kann, wenn man simpel mit zweierlei Maß mißt (für Vergessliche: die Gewerkschaftumfrage über Boykott- und Streikmaßnahmen) -- wer wollte das leugnen?

Und ich wundere mich, warum die schwarz dominierte Gewerkschaft sich tot stellt -- und (fast) die selben Personen ALS ÖPU eine Unterschriftenaktion starten?

Und manche konservativer Poster hier lehnen ein Volksbegehren wegen (nach ihrer Ansicht) parteipolitischen Backgrounds ab -- was aber war dann diese ÖPU-Aktion?

Verwundert

Mag. Ronald Eidenberger
GBA-Vorsitzender am
BRG 19, Krottenbachstraße 11-13
1190 Wien







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