Den kaum verhüllten Vorwurf der Wadelbeisserei lasse ich ungern auf mir sitzen.

1. Meine Zahlen habe ich aus einer Tabelle aus einer Lehrerzeitschrift, die ich mir ausgeschnitten ins Archiv gelegt habe - leider habe ich mir keine Quellenangabe dazugeschrieben. Wenn ich sie jetzt vergleiche mit: "Lehrerhandbuch AHS Niederösterreich 2001 / 2002 (H. Hubatschke, H. Schwarzer)" Seite 53, dann finde ich dort ("ab 1.9.2001"): für den Vorsitzenden 15,84 Euro, für den Schulleiter 13,30 Euro, für den mündlichen Prüfer 13,30 Euro und für den schriftlichen Prüfer: 23,98 Euro - de facto also die Zahlen, die ich ursprünglich zitiert habe.

Dieses "Lehrhandbuch AHS 2001/02" trägt auf dem Innen-Umschlag den Vermerk "Ein Service der Österreichischen Professoren-Union Niederösterreich" und wird an meiner Schule flächendeckend zu Schulbeginn ausgeteilt.

Interessant wäre jetzt, herauszufinden, warum die ÖPU Niederösterreichs die Prüfungstaxen mehr als verdoppelt hat.
Alternativen: a) Ich habe irgendwie falsch nachgeschaut - dann geschieht mir Recht, wenn man mir im LF Blödheit nachweist - aber bitte nicht Wadelbeisserei!
b) Die Prüfungstaxen sind im neuen Schuljahr klammheimlich um mehr als die Hälfte reduziert worden - Koll. Weissenboecks Zitat trägt ja das Datum "BGBl. I Nr. 13/2002" - das wäre dann allerdings ein Hammer.

2. Daß ein Vorsitzender pro Kandidat bezahlt wird, geht auch aus dem ÖPU-Handbuch nicht hervor.

Die Alternative - also Bezahlung pro Prüfung - habe ich nicht aus bösem Willen angenommen, sondern weil ich es nicht logisch nachvollziehen kann, daß etwa eine einzige Nebentermin-Prüfung genauso viel wert sein soll wie sieben Teilprüfungen plus ein Zusatz - die Konsequenz von Bezahlung pro Kandidat.

Wenn Koll. Weissenboeck Recht hat und ein Vorsitzender nur 6,2 Euro pro Kandidat bezahlt bekommt, dann ist das andersrum ein Skandal. In meinem Beispiel einer Klasse von 25 SchülerInnen wären das etwas über ATS 2100.- brutto - das bezahle ich für 2 1/2 Stunden beim Automechaniker. Ich kann mir nicht helfen, aber das kommt mir höchst un-plausibel vor.

Erich Wallner





Martin Weissenboeck schrieb:
>
> Ich träume immer noch davon, dass das Lehrerforum zum Medium des
> Austausches objektiver Informationen, ohne Wadelbeisserei oder
> Neidkomplexe, wird. (Seufz!)
>
> Ein Blick ins Rechtsinformationssystem (www.ris.bka.gv.at) geht sich
> schneller als das Verfassen eines polemischen Artikels.
>
> Zur Sache: Der Vorsitzende, der Schulleiter usw. erhalten die
> Prüfungstaxen pro Kandidat, der Prüfer pro Prüfung. Die angegebenen
> Zahlen (15,7 Euro, 23,9 Euro usw.) kann ich auch nicht nachvollziehen.
>
> >E.W.: Ein Matura-Vorsitzender bekommt 15,7 Euro für jede Prüfung im
> >Rahmen der Reifeprüfung, also für eine mündliche Prüfung mehr als der
> >Prüfer selber (der kriegt nur 13,2 Euro). Nur bei einer schriftlichen
> >Prüfung steigt der Fachprüfer besser aus mit 23,9 Euro. Der
> >Schulleiter liegt mit 13,2 Euro gleichauf mit dem mündlichen Prüfer.
> >
> >Nehmen wir eine Klasse mit 25 SchülerInnen, von denen jede/r in
> >insgesamt 7 Gegenständen antritt, so ergibt das 7 x 25 = 175
> >Einzelprüfungen (schriftlich + mündlich). Ein Vorsitzender bekommt
> >also 175 x 15.7 Euro = 2747,5 Euro brutto = ATS fast 38.000.- an
> >Prüfungstaxen. Für fünf Halbtage Matura-Vorsitz sieht das nicht
> >wirklich aus wie ein Hungerleider-Lohn. Und der Direktor steigt mit
> >über ATS 30.000 auch nicht extrem schlecht aus. Oder habe ich da was
> >falsch berechnet?
> >
> >Erich Wallner
>
> -----
>
> Der folgende Text ist wie gesagt im RIS mit geringem Aufwand zu finden
> (gekürzt):
>
> Kurztitel
> Abgeltung von Prüfungstätigkeiten - Bereich Schulwesen
>
> Fundstelle
> BGBl.Nr. 314/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2002
>
> Anlage I
>
> II. Allgemeinbildende höhere Schulen sowie die
> entsprechenden Schulen für Berufstätige
> 1. Hauptprüfung der Reifeprüfung (§§ 34 ff SchUG bzw.
> §§ 33 ff SchUG-B):
> Vorsitzender ........................................... 6,2
> Schulleiter ............................................ 5,2
> Klassenvorstand ........................................ 3,2
> Schriftführer .......................................... 3,2
> Prüfer:
> für den schriftlichen Teil ............................. 9,4
> für den praktischen oder graphischen Teil der
> Klausurprüfung ......................................... 5,2
> für den mündlichen Teil (ohne Schwerpunktprüfung) ...... 5,2
> für den mündlichen Teil (mit vertiefender
> Schwerpunktprüfung) .................................... 10,5
> (sofern zwei Prüfer beteiligt sind ..................... je 5,2) für
> den mündlichen Teil (mit fächerübergreifender
> Schwerpunktprüfung) .................................... 10,5
> für den mündlichen Teil (mit Frage der
> Fachbereichsarbeit) .................................... 10,5
>
>
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