Kollege Wallner spricht einen Artikel im Lehrerhandbuch (Seite 53) an, den ich verfasst habe. Deshalb erlaube ich mir, darauf zu antworten.
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Grundsätzlich beziehen sich die im Gesetz angegebenen Prüfungstaxen auf das Jahr 1976. Durch das BGBl. 13/2002 wurden die Schilling- auf Euro umgerechnet. Somit findet man im JETZT gültigen Gesetz die Euro-Prüfungstaxen des Schuljahres 1976/77. (Für alle Experten: Ich weiß, dass diese Aussage eine Unschärfe enthält, möchte aber meinen Beitrag so klar und deshalb kurz wie möglich gestalten.)

Außerdem gilt folgende Regelung:
Die Prüfungstaxen werden jedes Jahr im selben Prozentausmaß wie die Gehälter erhöht. Bei Fixbeträgen wird ein Prozentsatz auf Basis des Gehaltsstaffels V, Gehaltsstufe 2 der allgemeinen Verwaltung ermittelt.

Derzeit (Schuljahr 2001/02) muss man die im Gesetz stehenden Werte mit dem Faktor 2,538431 multiplizieren. Das Ergebnis ist entsprechend zu runden.

Deshalb sind die im Artikel auf Seite 53 ausgewiesenen Beträge richtig!

Allerdings habe ich 2 Kommastellen bei den Beträgen angegeben, da zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht klar war, auf wie viele Kommastellen gerundet wird.

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Zum Vorwurf, dass aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob sich die Beträge auf Prüfungen oder Prüflinge beziehen:

Der Artikel versteht sich als Information für die betroffene Kollegin / den betroffenen Kollegen.

Ich wollte einfach, dass
-) jeder Lehrer sieht, wie viel er pro Prüfung erhält (ein Lehrer weiß ja, dass er diesen Betrag pro Prüfung erhält) und dass
-) jeder Schulleiter oder Vorsitzende sieht, wie viel er pro Prüfling erhält (diese wissen ja auch, dass sie diese Beträge pro Prüfling erhalten).

Wenn das aber zu derartigen Missverständnissen geführt hat, möchte ich mich entschuldigen und werde dem Schreiber des nächstjährigen Artikels diesen Punkt gerne als Anregung weitergeben.

MfG
Peter Jillecek
BG/BRG Gmünd


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