Liebe KollegInnen,

der letzte Gewerkschaftstag hat zwei Leitanträge zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis + zur Sicherung des öffentlichen Dienstes beschlossen, weil spätestens nach Regierungsprogramm und Raschauerstudie klar war, dass der "Umbau" des Sozialstaates in Richtung Marktwirtschaft + lean governement, begleitet vom Beamten- und Sozialabbau, bereits im Anlaufen ist.

Konkrete, uns betroffenen öffentlich Bediensteten als solche klar erkennbare Arbeitskampfmaßnahmen wurden aber nicht eingeleitet, eine ÖPU-Unterschriftenaktion mit dem Höhepunkt der Übergabe der Unterschriften an die Frau Minister Gehrer (zur Weiterleitung an die Frau Vizekanzler?) lässt die Gewerkschaft inaktiv, erweckt höchstens den Eindruck, als Interessenvertretung brauche man die GÖD ohnehin nicht so sehr, weil anscheinend - wie grad bei der SCHOG-Novelle zur Oberstufe demonstriert - die ÖPU-aktiv die eigentliche Interessensvertretung ist.
Die GÖD hat Beschlüsse, was fehlt ist ihre Umsetzung in gewerkschaftliches Handeln.

Glück auf, grad jetzt und den 30.5. nicht vergessen - vor dem Westbahnhof, 13:00, zeigen wir uns und unsere Forderungen - demonstrieren wir gemeinsam gegen die neoliberale Wendepolitik im Bildungsbereich, meint Reinhart Sellner, Mitglied der Bundessektionsleitung AHS, ÖLI-UG
(UGÖD)


ps: zwei Argumentationslinien zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ("Pragmatisierung"):
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Zum Leitantrag 3 Verwaltungsreform

Global läuft der "Rückbau des Sozialstaates" bereits, soziale Rechte und Bildungsrechte verkommen zu Waren, die sich die Tüchtigen kaufen - für sozial Schwache, für Arbeitslose, Kranke, Arme und Alte sind
Notprogramme und Almosen vorgesehen.

Die Welthandelsorganisation WTO ist dabei, mit dem Dienstleistungsabkommen GATS, dem General Treatment on Trade in Services, Aufgabenbereiche demokratisch legitimierter Regierungstätigkeit den Spielregeln der internationalen Finanzmärkten unterzuordnen. Schrittweise sollen bestehende staatlichen Barrieren für den internationalen Handel im Dienstleistungssektor abgeschafft und die öffentlichen Dienste privaten Anlegern, ausländischen Konzernen und globalen Spielern zu öffnen.

Autonomie, Ausgliederung, Privatisierung öffentlicher Dienste, das bedeutet für öffentlich Bedienstete die völlige Deregulierung des
Dienst- und Besoldungsrechtes, Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhätnisses (Ausnahmen: "abgeschlankte" Zentralstellen, Exekutive, Richter), weitere Gehaltseinbußen, unfreiwillige Teilzeit, Zwangspensionierungen und Entlassungen.

Die Forderungen der Industriellenvereinigung an die von ihr mit installierte Regierung, das vielen dieser Forderungen entsprechende Regierungsprogramm, die Raschauerstudie zur "Aufgabenreform" (von "Verwaltungsreform" ist da keine Rede mehr) mit ihrem Credo der Entstaatlichung und des Rückbaus und der Verbetriebswirtschaftlichung nicht nur von Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen machen deutlich, welche grundlegende Wende hier und jetzt im Laufen ist.

Es ist höchste Zeit, dass sich Gewerkschaften der Regierung endlich als solidarische, kämpferische Organisationen der Arbeiter, Angestellten und öffentlich Bediensteten entgegenstellen.

Wir unterstützen daher die im Leitantrag 3 eingeforderte Verwaltungsreform, "die eine Verbesserung des öffentlichen Dienstes zum Ziel haben soll" und das ist das Gegenteil von "Ausdünnen", "Rückbauen" und wie die schönfärberischen Wörter für Zerschlagung und Abverkauf noch heißen.
Die Fragen 5 und 6 der ÖGB-Urabstimmung haben gezeigt, dass unter dem Eindruck steigender belastungen und eines rasant beschleunigten Sozialabbaus die Sicherung und der Ausbau der öffentlichen Dienste zentrales Anliegen nicht allein der GÖD ist, sondern eines des gesamten ÖGB geworden ist. Das von prominenten Funktionären der GÖD mitunterstützte Sozialstaatsvolksbegehren zeigt, dass unsere Forderungen auch außerhalb der Gewerkschaften erhoben werden.


Zum Leitantrag 2, Berufsbeamtentum

Öffentliche Dienste wie Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- oder Sicherheitswesen sind keine gewinnorientierten privaten Dienstleistungsbetriebe. Die in Österreich lebenden Menschen sind keine Kunden, die Dienstleistungen kaufen. Soziale und Bildungsrechte sind keine Ware. Wohlfahrt ist kein Geschäft.

Das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Es ist mehr als - wie es im Antrag heißt - "Grundlage und Pfeiler des Rechtsstaates".
Es bringt auch die gesellschaftliche Verantwortung eines Staates zum Ausdruck, und zwar
- für die langfristige Absicherung öffentlicher Dienste
- für öffentlich Bedienstete, die sich einem öffentlichen, gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet wissen + nicht dem Gewinnstreben eines privaten Unternehmers Es bedeutet Schutz vor Privatisierung, vor der Auslieferung von öffentlicher Interessen, von sozialen und demokratischer Rechte an ein profitorientiertes, unsoziales Marktregime Es hat Vorbildwirkung für privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse Der öffentliche Dienst und das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis stärken letztlich auch die Position der Arbeiter und Angestellten auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben, womit ich nochmals bei den Forderungen der ÖGB-Urabstimmung bin. Wir UGÖDlerInnen unterstützen den Leitantrag 2.


Und noch etwas, KollegInnen:
Erst wenn die letzte Nebenbahn aufgelassen,
das letzte Postamt geschlossen,
die letzte Schule kaputtgespart ist,
werden sie merken,
dass mit grenzenloser Profitorientierung kein Staat zu machen ist. Wir brauchen die öffentlichen Dienste von Menschen für Menschen. Glück auf!
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(UGÖD-Wortmeldungen vom Gewerkschaftstag der GÖD , Oktober 2001)
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