Liebe Kollegin!
Die Funktion Sicherheitsvertrauensperson (SVP) ist im Bundesbereich relativ neu. Sie wird an Arbeitsstätten des Bundes nach dem Bundesbedienstetenschutzgesetz (BBSG) und in der Privatwirtschaft nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eingerichtet. Für den physischen Schutz der Bediensteten sind demnach zuständig: Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkraft (auf Arbeitgeberseite) und SVP auf Arbeitnehmerseite. Voraussetzung für die Funktion der SVP ist eine zertifizierte Ausbildung. Danach wird die SVP dem LSR bzw. dem Arbeitsinspektorat gemeldet. Die Aufgaben sind sehr
vielschichtig: Evaluierung der Arbeitsplätze, laufende Kontrolle der Arbeitsplätze auf Unfallgefahren bzw. Ergonomieprobleme. Ebenso gehört es zum Aufgabenbereich, allgemeine Gefahren für die Mitarbeiter (offiziell nicht für die Schüler) zu erkennen und Lösungsvorschläge zu machen. Gewaltprobleme stellen auch ein körperliches Risiko für die Mitarbeiter
(-innen) dar. Daher versuche ich gemeinsam mit unseren Vertrauenslehrern, Personalvertretung und Administration an diesem Thema zu arbeiten. Das war es in aller Kürze. Schöne Grüße J.Zwickl
----- Original Message -----
From: "Veronika Rampetsreiter"
To:
Sent: Sunday, May 26, 2002 10:30 PM
Subject: LF: re: keine pistole
> sg. kollege zwickl,
> was für aufgaben haben sie als "sicherheitsvertrauensperson" einer
> schule? ich frage, weil ich persönlich noch nie von so einer funktion
> gehört habe. es würde mich interessieren ob dies eine (an ahs?)
> übliche kompetenzenzuteilung ist, bzw. wann und zu welchem zweck sie
> eingeführt wurde.
>
> mfg
> veronika rampetsreiter
>
> ps: bezüglich der fälschlichen pistolenmeldung habe ich den
> bundesschulsprecher jakob huber angemailt (grässliches wort :-)
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
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