Liebe LF-KollegInnen,
folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst, konkretere Anträge wurden eingearbeitet und nicht abgestimmt, ein kurzer bericht von einem, der zum ersten mal dabei war, folgt sobald mir die Schul-Arbeit Zeit dafür lässt. Glück auf, trotz alledem ... Reinhart Sellner


Beschluss des Zentralvorstandes
27. Mai 2002

Die über Jahre hinweg einschneidenden Sparmaßnahmen haben den öffentlichen Dienst an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit - vor allem im Bereich der Sicherheit, der Bildung, der Gesundheit und der allgemeinen Verwaltung - gebracht. Wir machen deutlich, dass diese Maßnahmen zu Lasten der Bevölkerung gehen. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wird die daraus folgenden Defizite schonungslos aufzeigen.

Besonders ist darauf hinzuweisen, dass anstehende Reformen die rechtzeitige Einbindung der Personalvertretungsorgane zwingend vorschreiben. Diese Einbindung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern garantiert den Reformerfolg. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst nimmt die Verletzung von Personalvertretungsrechten nicht hin.

Um die von der Bevölkerung verlangte Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen, verlangt die GÖD die Erfüllung der nachstehenden Forderungen:

Gehaltserhöhungen 2002 und 2003

Am 4. Oktober 2000 schloss das Verhandlungsteam der GÖD unter der Führung von Fritz Neugebauer mit der Bundesregierung, vertreten durch die Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer und Staatssekretär Dr. Alfred Finz, eine Vereinbarung für die Gehaltserhöhung 2002.

Die GÖD fordert, dass ein schriftliches Übereinkommen mit der Bundesregierung eingehalten wird. Die staffelwirksame Gehaltserhöhung für das Jahr 2002 muss daher, im Sinne der Vereinbarung, die tatsächliche Inflationsrate betragen. Zur Sicherstellung der Abrechnung für das Jahr 2002 fordert die GÖD, dass die Umsetzung im Herbst 2002 stattzufinden hat. Sollten die notwendigen Maßnahmen nicht rechtzeitig gesetzt werden, behält sich die GÖD gewerkschaftliche Maßnahmen vor.
Für das Jahr 2003 muss die Gehaltserhöhung zusätzlich zur Abgeltung der Inflationsrate einen angemessenen Anteil am prognostizierten Wirtschaftswachstum beinhalten. Die konkrete Forderung wird am Beginn des Herbstes 2002 festgelegt werden.


Modernisierung der Einkommensverteilung

Die Einkommensstrukturen müssen den geänderten Rahmenbedingungen (Leistungsbezogenheit, vergleichbare Karriereprofile im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft - Marktkonformität, Durchrechnung, Verschiebung von Einkommensbestandteilen in den vorderen Lebensbereich, Entlinearisierung der Einkommenskurven) in allen Arten von Dienstverhältnissen angepasst werden.

Die GÖD fordert einen dynamischen Anstieg am Laufbahnbeginn, dem eine Verflachung gegen Ende der Laufbahn folgen kann. Grundbedingung ist das Gleichbleiben der Lebensverdienstsumme.




Öffentlich-Rechtliches Dienstverhältnis als Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in funktional begründeten Fällen sowie das vertragliche Dienstverhältnis samt besonderen Kündigungsschutz stellen einen Grundpfeiler unseres Rechtsstaates dar. Sie dienen dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor Willkür. Sie sind für einen gesetzeskonformen, objektiven und unabhängigen Rechtsvollzug unabdingbar. Diese Unabhängigkeit hat dazu geführt, dass Österreich einen international anerkannten, hervorragenden öffentlichen Dienst aufweisen kann, der eine besondere Standortqualität für die Wirtschaft bietet.

Der generelle Stopp, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu begründen, der von den Ressortministern der FPÖ praktiziert wird, widerspricht der geltenden Verfassungsrechtslage und höhlt eine tragende Säule des Rechtsstaates in Österreich aus.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert daher eine funktionell am Gebot der Rechtsstaatlichkeit orientierte Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen und des vertraglichen Dienstverhältnisses mit besonderem Kündigungsschutz.


Forderungen der Lehrergewerkschaften

Die GÖD fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf, nachstehende Themen unverzüglich in Verhandlung zu nehmen:

Ø Neugestaltung des Gehaltsverlaufes für Lehrerinnen und Lehrer durch deutliche Anhebung der Anfangsbezüge unter Beibehaltung der Lebensverdienstsumme für neu in den Dienst tretende Lehrerinnen und Lehrer mit Optionsmöglichkeit für bereits im Dienst befindliche Lehrerinnen und Lehrer. Ø Absenkung der Klassenschülerhöchstzahlen. Ø Schaffung der pädagogisch notwendigen Zeitressourcen für die Betreuung von Schülern und Klassenverbänden durch Einrechnung in die Lehrverpflichtung. Ø Verbesserte Absicherung der Vertragssituation von II L-Lehrerinnen und -Lehrern. Ø Die seit 1995 bestehende Deckelung im landwirtschaftlichen Schulbereich kann zu einem schweren Rückschlag im landwirtschaftlichen Bildungswesen führen. Der Bundesminister für Landwirtschaft sowie die Agrarreferenten der Länder werden von der GÖD aufgefordert, dafür zu sorgen, durch eine ausreichende Finanzierung das hohe Niveau der landwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen.

Das Präsidium wird aufgefordert, Verhandlungen bei den Bundesministern Gehrer und Molterer bezugnehmend auf die Aufforderung zu Verhandlungen vom 21. 3. 2002 zu urgieren. Sollten die beiden Minister bis Mitte Juni keine Bereitschaft zu Verhandlungen über zentrale Fragen der Lehrerschaft dokumentieren, wird das Präsidium ermächtigt, gewerkschaftliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Verhandlungsterminen vorzubereiten.

Forderungen der Exekutivgewerkschaft

Die GÖD fordert die Frau Vizekanzler auf, ein Lebensarbeitszeitmodell (eigenständiges Pensionsrecht für Exekutivbeamte) sowie ein Exekutivdienstgesetz umgehend zu verhandeln. Festgestellt wird, dass ein Lebensarbeitszeitmodell Priorität hat.

Ein weiterer Personalabbau im Bereich der Sicherheitsexekutive wird strikt abgelehnt. Zur Hintanhaltung und Entschärfung der prekären personellen Situation wird gefordert, unverzüglich eine ausreichende Zahl von Neuaufnahmen durchzuführen.

Für bereits bestehende oder bevorstehende Beschlüsse von Teilen der Exekutivgewerkschaft ermächtigt der Zentralvorstand das Präsidium einvernehmlich zum gegebenen Zeitpunkt geeignete gewerkschaftliche Maßnahmen durchzuführen.


Forderungen des universitären Bereiches

Der von der GÖD durchgeführte Warnstreik hat zu einer Annäherung in den Hauptforderungspunkten zum Universitätsgesetz 2002, aber keiner Erfüllung geführt. Diese Punkte sind:

Ø Echte Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung
Ø Demokratische Mitbestimmung bei der Gestaltung der Universitäten Ø Erhalt der Arbeitsplätze für alle Bediensteten der Universitäten Ø klarer Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen des Finanzministers

Um einen weiteren Fortschritt in der Durchsetzung der gewerkschaftlichen Standpunkte zu erreichen, wird die GÖD im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen alle Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Einflussnahme einsetzen. Sollten diese Anstrengungen nicht den geforderten Erfolg haben, behält sich die GÖD weitere gewerkschaftliche Maßnahmen vor.


Organisationsreformen im Bundesministerium für Inneres

Der Bundesminister für Inneres hat am 15.5.2002 eine grundlegende Änderung der Geschäftseinteilung angekündigt, die zu schweren beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Einbußen bei den Betroffenen führen wird. Darüber hinaus ist die Einsparung von 200 Bediensteten im Zentralbereich vorgesehen. Diese Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Personalvertretung vorbereitet und bereits öffentlich verkündet. Sollten nicht umgehend Verhandlungen mit den zuständigen PV-Organen aufgenommen werden, behält sich die GÖD die Einleitung von gewerkschaftlichen Maßnahmen vor.

Gleichzeitig gibt es große Sorgen über die beabsichtigten Maßnahmen im Rahmen der Polizeireform, der Reform des Kriminaldienstes, sowie der Reform der Bundesgendarmerie.

Das Präsidium wird aufgefordert, unverzüglich an Bundesminister Strasser heranzutreten und Verhandlungen über die umstrittenen Reformen aufzunehmen


Hinsichtlich der in den einzelnen Punkten in Aussicht genommenen gewerkschaftlichen Maßnahmen überträgt der Zentralvorstand dem Präsidium die Ermächtigung, zum gegebenen Zeitpunkt im Einvernehmen mit den betroffenen Bundessektionen geeignete gewerkschaftliche Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen.
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