Eine Englisch-Lehrerin plant mit ihrer Klasse eine Sprachreise nach London
im Herbst. Der SGA beschließt sie auch.
Die Kollegin wird schwanger und geht per 10. September in Karenz. Der sie ablösende Kollege weigert sich, eine Woche mit einer Klasse, die er
so gut wie überhaupt nicht kennt, ins Ausland zu fahren.

Frage: Kann der Direktor dem Lehrer einen Dienstauftrag erteilen, die
geplante Sprachreise dennoch durchzuführen bzw. zu begleiten?

Gehört es auch zu den Dienstpflichten eines (diesfalls AHS-) Lehrers, mit
Schülern ins Ausland zu fahren?

Worauf könnte sich evtl. der Lehrer bei seiner Weigerung berufen?

Bitte wenn geht um Nennung von Gesetzesstellen!

Mit Dank im voraus Erich Wallner

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