Grundbedingung ist das Gleichbleiben der Lebensverdienstsumme??? Habe ich flasch geloesen oder liegt ein Druckfehler vor?
Das darf doch wohl nicht wahr sein, dass Ihr Gewerkschaftsvertreter-KOllegen der Forderung nach einem Gleichbleiben statt einer entsprechend hohen Erhöhung einstimmig zustimmt??
Arnold Gritsch , UBG
At 22:52 27.05.02 +0200, Reinhart Sellner wrote:
>Liebe LF-KollegInnen,
>folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst, konkretere Anträge wurden
>eingearbeitet und nicht abgestimmt, ein kurzer bericht von einem, der
>zum ersten mal dabei war, folgt sobald mir die Schul-Arbeit Zeit dafür
>lässt. Glück auf, trotz alledem ...
>Reinhart Sellner
>
>
>Beschluss des Zentralvorstandes
>27. Mai 2002
>
>Die über Jahre hinweg einschneidenden Sparmaßnahmen haben den
>öffentlichen Dienst an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit - vor allem
>im Bereich der Sicherheit, der Bildung, der Gesundheit und der
>allgemeinen Verwaltung - gebracht. Wir machen deutlich, dass diese
>Maßnahmen zu Lasten der Bevölkerung gehen. Die Gewerkschaft
>Öffentlicher Dienst wird die daraus folgenden Defizite schonungslos
>aufzeigen.
>
>Besonders ist darauf hinzuweisen, dass anstehende Reformen die
>rechtzeitige Einbindung der Personalvertretungsorgane zwingend
>vorschreiben. Diese Einbindung ist nicht nur eine gesetzliche
>Verpflichtung, sondern garantiert den Reformerfolg. Die Gewerkschaft
>Öffentlicher Dienst nimmt die Verletzung von Personalvertretungsrechten
>nicht hin.
>
>Um die von der Bevölkerung verlangte Leistungsbereitschaft und
>Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen, verlangt
>die GÖD die Erfüllung der nachstehenden Forderungen:
>
>Gehaltserhöhungen 2002 und 2003
>
>Am 4. Oktober 2000 schloss das Verhandlungsteam der GÖD unter der
>Führung von Fritz Neugebauer mit der Bundesregierung, vertreten durch
>die Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer und Staatssekretär Dr.
>Alfred Finz, eine Vereinbarung für die Gehaltserhöhung 2002.
>
>Die GÖD fordert, dass ein schriftliches Übereinkommen mit der
>Bundesregierung eingehalten wird. Die staffelwirksame Gehaltserhöhung
>für das Jahr 2002 muss daher, im Sinne der Vereinbarung, die
>tatsächliche Inflationsrate betragen. Zur Sicherstellung der Abrechnung
>für das Jahr 2002 fordert die GÖD, dass die Umsetzung im Herbst 2002
>stattzufinden hat. Sollten die notwendigen Maßnahmen nicht rechtzeitig
>gesetzt werden, behält sich die GÖD gewerkschaftliche Maßnahmen vor.
>Für das Jahr 2003 muss die Gehaltserhöhung zusätzlich zur Abgeltung der
>Inflationsrate einen angemessenen Anteil am prognostizierten
>Wirtschaftswachstum beinhalten. Die konkrete Forderung wird am Beginn
>des Herbstes 2002 festgelegt werden.
>
>
>Modernisierung der Einkommensverteilung
>
>Die Einkommensstrukturen müssen den geänderten Rahmenbedingungen
>(Leistungsbezogenheit, vergleichbare Karriereprofile im öffentlichen
>Dienst und in der Privatwirtschaft - Marktkonformität, Durchrechnung,
>Verschiebung von Einkommensbestandteilen in den vorderen Lebensbereich,
>Entlinearisierung der Einkommenskurven) in allen Arten von
>Dienstverhältnissen angepasst werden.
>
>Die GÖD fordert einen dynamischen Anstieg am Laufbahnbeginn, dem eine
>Verflachung gegen Ende der Laufbahn folgen kann. Grundbedingung ist
>das Gleichbleiben der Lebensverdienstsumme.
>
>
>
>
>Öffentlich-Rechtliches Dienstverhältnis als Grundpfeiler des
>demokratischen Rechtsstaates
>
>Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in funktional begründeten
>Fällen sowie das vertragliche Dienstverhältnis samt besonderen
>Kündigungsschutz stellen einen Grundpfeiler unseres Rechtsstaates dar.
>Sie dienen dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor Willkür. Sie sind für
>einen gesetzeskonformen, objektiven und unabhängigen Rechtsvollzug
>unabdingbar. Diese Unabhängigkeit hat dazu geführt, dass Österreich
>einen international anerkannten, hervorragenden öffentlichen Dienst
>aufweisen kann, der eine besondere Standortqualität für die Wirtschaft
>bietet.
>
>Der generelle Stopp, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu
>begründen, der von den Ressortministern der FPÖ praktiziert wird,
>widerspricht der geltenden Verfassungsrechtslage und höhlt eine
>tragende Säule des Rechtsstaates in Österreich aus.
>
>Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert daher eine funktionell am
>Gebot der Rechtsstaatlichkeit orientierte Aufrechterhaltung des
>öffentlich-rechtlichen und des vertraglichen Dienstverhältnisses mit
>besonderem Kündigungsschutz.
>
>
>Forderungen der Lehrergewerkschaften
>
>Die GÖD fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf,
>nachstehende Themen unverzüglich in Verhandlung zu nehmen:
>
>Ø Neugestaltung des Gehaltsverlaufes für Lehrerinnen und Lehrer durch
>deutliche Anhebung der Anfangsbezüge unter Beibehaltung der
>Lebensverdienstsumme für neu in den Dienst tretende Lehrerinnen und
>Lehrer mit Optionsmöglichkeit für bereits im Dienst befindliche
>Lehrerinnen und Lehrer. Ø Absenkung der Klassenschülerhöchstzahlen.
>Ø Schaffung der pädagogisch notwendigen Zeitressourcen für die Betreuung
>von Schülern und Klassenverbänden durch Einrechnung in die
>Lehrverpflichtung.
>Ø Verbesserte Absicherung der Vertragssituation von II L-Lehrerinnen und
>-Lehrern.
>Ø Die seit 1995 bestehende Deckelung im landwirtschaftlichen
>Schulbereich kann zu einem schweren Rückschlag im landwirtschaftlichen
>Bildungswesen führen. Der Bundesminister für Landwirtschaft sowie die
>Agrarreferenten der Länder werden von der GÖD aufgefordert, dafür zu
>sorgen, durch eine ausreichende Finanzierung das hohe Niveau der
>landwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen.
>
>Das Präsidium wird aufgefordert, Verhandlungen bei den Bundesministern
>Gehrer und Molterer bezugnehmend auf die Aufforderung zu Verhandlungen
>vom 21. 3. 2002 zu urgieren. Sollten die beiden Minister bis Mitte Juni
>keine Bereitschaft zu Verhandlungen über zentrale Fragen der
>Lehrerschaft dokumentieren, wird das Präsidium ermächtigt,
>gewerkschaftliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Verhandlungsterminen
>vorzubereiten.
>
>Forderungen der Exekutivgewerkschaft
>
>Die GÖD fordert die Frau Vizekanzler auf, ein Lebensarbeitszeitmodell
>(eigenständiges Pensionsrecht für Exekutivbeamte) sowie ein
>Exekutivdienstgesetz umgehend zu verhandeln. Festgestellt wird, dass
>ein Lebensarbeitszeitmodell Priorität hat.
>
>Ein weiterer Personalabbau im Bereich der Sicherheitsexekutive wird
>strikt abgelehnt. Zur Hintanhaltung und Entschärfung der prekären
>personellen Situation wird gefordert, unverzüglich eine ausreichende
>Zahl von Neuaufnahmen durchzuführen.
>
>Für bereits bestehende oder bevorstehende Beschlüsse von Teilen der
>Exekutivgewerkschaft ermächtigt der Zentralvorstand das Präsidium
>einvernehmlich zum gegebenen Zeitpunkt geeignete gewerkschaftliche
>Maßnahmen durchzuführen.
>
>
>Forderungen des universitären Bereiches
>
>Der von der GÖD durchgeführte Warnstreik hat zu einer Annäherung in den
>Hauptforderungspunkten zum Universitätsgesetz 2002, aber keiner
>Erfüllung geführt. Diese Punkte sind:
>
>Ø Echte Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung
>Ø Demokratische Mitbestimmung bei der Gestaltung der Universitäten Ø
>Erhalt der Arbeitsplätze für alle Bediensteten der Universitäten Ø
>klarer Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen des Finanzministers
>
>Um einen weiteren Fortschritt in der Durchsetzung der
>gewerkschaftlichen Standpunkte zu erreichen, wird die GÖD im Rahmen der
>parlamentarischen Verhandlungen alle Möglichkeiten der
>gewerkschaftlichen Einflussnahme einsetzen. Sollten diese Anstrengungen
>nicht den geforderten Erfolg haben, behält sich die GÖD weitere
>gewerkschaftliche Maßnahmen vor.
>
>
>Organisationsreformen im Bundesministerium für Inneres
>
>Der Bundesminister für Inneres hat am 15.5.2002 eine grundlegende
>Änderung der Geschäftseinteilung angekündigt, die zu schweren
>beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Einbußen bei den Betroffenen
>führen wird. Darüber hinaus ist die Einsparung von 200 Bediensteten im
>Zentralbereich vorgesehen. Diese Maßnahmen wurden ohne Einbindung der
>Personalvertretung vorbereitet und bereits öffentlich verkündet.
>Sollten nicht umgehend Verhandlungen mit den zuständigen PV-Organen
>aufgenommen werden, behält sich die GÖD die Einleitung von
>gewerkschaftlichen Maßnahmen vor.
>
>Gleichzeitig gibt es große Sorgen über die beabsichtigten Maßnahmen im
>Rahmen der Polizeireform, der Reform des Kriminaldienstes, sowie der
>Reform der Bundesgendarmerie.
>
>Das Präsidium wird aufgefordert, unverzüglich an Bundesminister
>Strasser heranzutreten und Verhandlungen über die umstrittenen Reformen
>aufzunehmen
>
>
>Hinsichtlich der in den einzelnen Punkten in Aussicht genommenen
>gewerkschaftlichen Maßnahmen überträgt der Zentralvorstand dem
>Präsidium die Ermächtigung, zum gegebenen Zeitpunkt im Einvernehmen mit
>den betroffenen Bundessektionen geeignete gewerkschaftliche Maßnahmen
>zu beschließen und umzusetzen.
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