Daniela Kranz wrote:

> erich.wallner@aon.at schreibt:
>
>>ob im Zeugnis ein Befriedigend oder ein Gut drinsteht, wen >>interessiert das noch nach ein paar Jahren? >> > > unsere debatte ist ursprünglich nicht an der frage entbrannt, ob wir > schülerInnen noch ein gut oder schon ein befriedigend geben. > vielmehr ging die debatte darüber, wie rasch oder leicht wir schülerInnen > überhaupt berechtigungen verweigern, sie aus dem bildungssystem werfen, > womöglich auch mit der perspektive, dass sie dann auch auf dem > arbeitsmarkt nicht unterkommen, weil keine arbeits- und lehrplätze > vorhanden sind. > > und beim verteilen oder verweigern von berechtigungen sollten wir wirklich > SEHR verantwortungsvoll und sorgsam agieren. schließlich begründen wir die > aufrechterhaltung unserer pragmatisierung auch damit, dass wir hier eine > verantwortungsvolle aufgabe haben, die wir so objektiv und unbeeinflusst > wie möglich durchführen wollen.



Ich bin schon noch beim Thema - nämlich bei der Frage, ob es grundsätzlich gerechtfertigt ist, einem Schüler pädagogische Zuwendung zu verweigern - was Sie, wie mir scheint, verneinen.
Mit meinem Beispiel von Gut oder Befriedigend wollte ich nachweisen, daß es
sehr wohl Fälle gibt, wo das gerechtfertigt ist.
Die Frage der Berechtigungen wird davon nicht tangiert, weil die Note ja in
jedem Fall positiv ist.

MfG
Erich Wallner







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