aus der Stellungnahme der öli-ug zur Regierungsvorlage SCHOG-Novelle:
Ohne Zusicherung der notwendigen Ressourcen keine Zustimmung zur Oberstufenreform
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Eine grundlegende, gesellschaftspolitisch begründete und auf Entwicklungen im Bereich der Berufs- und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Fachhochschulen und der Universitäten abgestimmte Oberstufenreform liegt mit diesem Entwurf nicht vor. Bei der, unserer Meinung nach halbherzigen Annäherung an längst laufende Entwicklungen von Schulversuchen und Schulentwicklung verabsäumt es der für die öffentliche Bildung verantwortliche Dienstgeber, die notwendige Rahmenbedingungen - notwendige zusätzliche Dienstposten/Werteinheiten, Aufstockung der Schulbudgets - zu schaffen.
Die ÖLI-UG lehnt den Gesetzesentwurf zur "Schaffung entsprechender schulorganisationsgesetzlicher Grundlagen für eine Lehrplanautonomie der Oberstufe der allgemeinbikldenden höheren Schulen" (Vorblatt) ab, · weil die für jede an den Schulen zu leistende Oberstufenreform notwendigen zusätzlichen personellen und materiellen Ressourcen fehlen. Sie werden weder in den Erläuterungen noch im Gesetzestext zugesichert - im Gegenteil: "Die für diese "Autonomie - Lehrplannovelle" angestellten Planungen gehen - so wie die bisher in diesem Bereich durchgeführten Schulversuche - von einer strikten Kostenneutralität aus. Es soll nämlich die Gesamtstundenzahl für die Oberstufe wie bisher 138 Stunden betragen, wobei inhaltlich festzustellen ist, dass die Anpassung der Lehrplaninhalte an aktuelle didaktische Gegebenheiten keine Mehr- bzw. Folgekosten verursachen wird" (Erläuterungen) · weil der auf Kostenneutralität bedachte Dienstgebers mit dem Verweis auf die rund 150 derzeit laufende Schulversuche die berechtigte Forderung nach Anerkennung dieser und künftiger Oberstufen-Mehrarbeit durch Aufstockung der Werteinheitenkontingente ignoriert - "So ermöglicht diese Novelle des Schulorganisationsgesetzes die pädagogisch konsequente Fortführung der Lehrplanautonomie in der Oberstufe und wird den überwiegenden Teil der Schulversuche obsolet werden lassen." (Erläuterungen). In den Schulversuchen zur Oberstufe leisten KollegInnen aus unterschiedlichen Gründen außerordentliche und bisher nicht in die Lehrverpflichtungen eingerechnete Mehrarbeit, aus freiwilligem, professionellem Engagement für Schule und SchülerInnen, aber auch notgedrungen, um der für sie existenzbedrohenden Abwanderung von SchülerInnen nach der Unterstufe entgegenzuwirken, · weil jede Zusage des Schulerhalters auf Bereitstellung zusätzlicher schulbudgetärer Mittel fehlt, mit denen der vermehrte Bedarf an LehrerInnen-Fortbildung und insbesondere für die bei der Oberstufen-Schulentwicklung notwendige externe Beratung und Moderation zu gewährleistet ist, · weil die Einführung von Schwerpunkten 4 , 5 Jahre vor dem ersten "reformierten" Maturatermin erfolgt, ohne dass die entsprechende Maturareform mit vertiefenden, der jeweiligen Schwerpunktsetzung entsprechenden Matura-Möglichkeiten vorgenommen wird. Eine Zustimmung der SchülerInnen zur Einführung eines Schwerpunktes, der in der Regel nur auf Kosten von Wahlpflichtstunden möglich ist, wird unwahrscheinlich, wenn damit vertiefende Matura-Möglichkeiten ersatzlos gestrichen werden. - "Durch die Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Erlassung der Lehrplanverordnung in Richtung von größerer Flexibilität und mehr Offenheit (siehe den Besonderen Teil der Erläuterungen zu § 39) werden neue Oberstufenlehrpläne erlassen werden können, die zwei Zielsetzungen verwirklichen sollen: 1. Autonomisierung der Oberstufe und 2. typenspezifische Schwerpunktsetzungen. Dies soll - so wie schon im bewährter Weise für die Unterstufe vorgesehen - durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss im Schulgemeinschaftsausschuss realisiert werden können. Die gesetzlichen Grundlagen hiefür sind § 6 Abs. 1 und 3 SchOG iVm § 64 Abs. 2 lit.j SchUG." (Erläuterungen), · weil keine Regelung vorgesehen ist, durch die alle im Rahmen der 138 Pflichtstunden schulautonom beschlossenen standortspezifischen Fachstunden als vertragsbegründend und nicht als "vorübergehend" definiert werden.
Für uns ÖLI-UG ist eine Zustimmung der Bundessektion bzw. des ZA der AHS zu den Oberstufen-Bestimmungen dieser SCHOG-Novelle nur möglich, wenn der einstimmige Beschluss der BSL vom 6.5.02 voll zum Tragen kommt:
"Die Bundessektionsleitung AHS der GÖD beschließt, die ARGE LehrerInnen über das AHS- Spartenproblem der Oberstufenreform zu informieren und im Zug der Begutachtung mit dem GÖD-Vorstand die Einleitung von Verhandlungen mit dem Dienstgeber zur Oberstufenreform zu vereinbaren, in denen die Frage der personellen und materiellen Ressourcen gebührend berücksichtigt werden."
Das bedeutet die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Mittel durch den Dienstgeber und das Abgehen vom Prinzip der "Kostenneutralität" (Erläuterungen) zur Voraussetzung. Wir fordern die Aufnahme folgender Bedingungen in den gesetzestext bzw. die
Erläuterungen:
1. Bereitstellung zusätzlicher Werteinheiten für alle Schulen, die Oberstufenreform durchführen, und zwar 1.1 für schulautonome Mehrarbeit für Fach- und JahrgangskoordinatorInnen, für LehrplanentwicklerInnen, für Schulentwicklung/Steuerungsgruppe und für KustodInnen, in deren Bereich Laborbetrieb oder eine andere Form von Praktikum eingeführt wird (je 1 WE pro Aufgabe)
1.2 für Klassenteilungen, die für in der alten Stundentafel nicht vorgesehene Labors, praktischen Übungen oder EDV-Unterricht notwendig werden, ebenso für WE-Mehrbedarf der sich aus der unterschiedlichen Wertigkeit abgetauschten Fachstunden ergeben kann. Schwerpunktsetzung darf nicht zu Lasten des ohnehin bereits stark eingeschränkten Bildungsangebotes der unverbindlichen Übungen und Freifächer erfolgen
2. Aufstockung der Schulbudgets für Anschaffungen der für die Oberstufenreform notwendigen Raumadaptierungen, Geräte, Materialien u.ä. 3. Bereitstellung von qualifizierter externe Unterstützung aller
Oberstufenreformschulen: Bereitstellung von ModeratorInnen für Schulentwicklungsprozesse, von ReferentInnen für standortspezifische Fortbildung durch Ladesschulräte/Stadtschulrat über PI oder verwandte Einrichtungen. 4. Zuschüsse zu den Schulbudgets für LehrerInnenfortbildung, die zur Verwirklichung von Schwerpunktbildung notwendig wird. Damit rekrutiert jede Schule die zur Profilbildung notwendigen SpezialistInnen mit Zusatzqualifikationen aus dem eigenen Lehrkörper statt die Weiterbeschäftigung und Neuanstellung in die personelle Autonomie der DirektorInnen zu überführen. 5. Institutionalisierte Zusammenarbeit mit Nachbarschulen zur Abstimmung der Schwerpunkte im Rahmen eines regionalen Konzepts, das auch die berufsbildenden Schulen miteinbezieht.. 6. Eine der Oberstufenreform entsprechende Maturareform: Als Kompensation für zugunsten von Schwerpunktfächern gestrichene Wahlpflichtfächern können schwerpunktbildende Stunden wie Laborunterricht, ökologische Praktika, spezielle Informatikangebote oder schulautonome Unterrichtsgegenstände Grundlage einer "vertiefenden" Matura werden. Die entsprechende Regelung tritt gleichzeitig mit der Oberstufenreform 2003 in Kraft. 7. Anerkennung aller in der Stundentafel des Standortes ausgewiesenen 138 Stundenplanstunden der Oberstufe als "vertragsbegründend" für Überstellungen nach I L.
Die ausreichende personelle und materielle Absicherung der Oberstufenreform sehen wir als gewerkschaftliche Kampffrage, die in ihrer Sachlogik eng verknüpft ist mit der Forderung aller Schultypen nach Novellierung von Budgetbegleitgesetz bzw. LandeslehrerInnendienstgesetz zur Wiedereinrechnung von Klassenvorstand,
Bildungsberatungs- und Kustodiatsarbeit in die Lehrverpflichtung. Das ist dem Dienstgeber in der gebotenen Klarheit mitzuteilen. Sollte er unsere berechtigten Forderungen ignorieren, braucht es keine neuerlichen Befragung, sondern - ensprechend den Beschlüssen des Zentralvorstandes der GÖD vom 27.5.02 - die entschlossene Organisierung dieser Kampfmaßnahmen durch die Bundessektionsleitung bzw. die Bundessektionsleitungen in Zusammenarbeit mit dem Präsidium.
Hans Adam wrote:
>
> Sg. Koll.!
>
> Im ersten Moent scheint die Argumentation von Koll. Wallner richtig zu
> sein, aber wie sieht es mit der gewünschten Autonomie in der Oberstufe
> aus (z.B.:neuen Fächer, muß dort maturiert werden?, geänderte
> Stundenanzahl der Fächer, wie wirkt es sich auf die Matura aus?).
> Darauf aufbauend, kann doch erst danach die neue Reifeprüfung
> beschlosen werden. Ansonsten werden die Möglichkeiten a priori
> eingeschränkt durch die Bestimmungen der Reifeprüfung.
>
> Hans Adam
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