Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unten zitiere ich von der GÖD-Homepage (http://www.goed.at/).
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
"GÖD-Pressesprecher Hermann Feiner: "Vergleiche sollten vollständig sein und stimmen."
Utl.: Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer zu den Beamtenpensionen in
der heutigen Pressestunde =
Wien (OTS) - Die Aussagen von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer in der heutigen Pressestunde über das Beamtenpensionsrecht bedürfen einiger Klarstellungen.
Im Gegensatz zu ASVG-Versicherten, die einen 10,25%igen Pensionsbeitrag mit einer Höchstbeitragsgrenze bezahlen, müssen Beamte 12,55% ohne Höchstbeitragsgrenze an Pensionsbeiträgen entrichten. Hinsichtlich des Pensionsantrittsalters kennt das Pensionsrecht der Beamten keine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern. Der Bund leistet als Arbeitgeber für seine Beamten keine direkten Dienstgeberbeiträge. Wäre er dazu nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verpflichtet, läge das Deckungsverhältnis bei den Beamtenpensionen bei 51%. Um Pensionseinkommen vergleichbar zu machen, muss für bei Beamtenpensionen weiters berücksichtigt werden, dass der Akademikeranteil mit rund 22% (Privatwirtschaft ca. 6%) im öffentlichen Dienst sehr hoch ist. Hinzu kommt, dass es für Beamte keine Abfertigungen gibt.
Die GÖD hat im Rahmen der Zentralvorstandssitzung am 27. Mai 2002 die Modernisierung der Einkommensstrukturen verlangt. Dabei soll es unter Beibehaltung der Lebensverdienstsumme einen dynamischen Anstieg der Gehälter am Laufbahnbeginn und eine Verflachung am Ende der Laufbahn geben."
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