Sg. Koll.!
Ich muss mich dem Mail von Koll. Wallner inhaltlich voll anschliessen. Der Vergleich trifft den Kern der Sache sehr gut.
Hans Adam
> Ausgehend vom Begriff der "Aussonderung" verstehe ich nicht, warum
> auch
ein
> unterschiedlicher Bildungsauftrag diese einmal zulassen und einmal
> nicht zulassen sollte. Gehört zum (Bildungs)auftrag einer AHS etwa
> nicht auch
die
> Verleihung der Hochschulberechtigung? Die Berechtigung, ein KFZ zu
> lenken, und die Berechtigung, eine Uni zu besuchen, erfordern beide
> den Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fähigkeiten. Nichterbringung
> des Nachweises
zieht
> die Verweigerung dieser Berechtigung nach sich. So einfach ist das.
> Warum also einmal Aussonderung ja und einmal nein?
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