Wer kann mir helfen?

Ich bin Geburtsjahr 1951 und möchte um ein Freijahr ansuchen. (Herabsetzung der Lehrverpflichtung mit Freistellung)

Stimmt es das diese Möglichkeit nur mehr bis ende Juni dieses Jahres Besteht?

Wie wirkt sich diese Regelung auf die Pension aus wenn ich in 6 bis 12 Jahren in Pension gehe? Es sollen ja Durchrechnungszeiten für die Berechnung der Pensionshöhe kommen.

Über jede Informationen würde ich mich sehr freuen.
Ernst Meralla


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