GÖD Information:
Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Die heutige KURIER-Schlagzeile ist falsch !!!
Eine Pragmatisierung von Kolleg/innen ist weiterhin auch nach dem 40. Geburtstag möglich.
Von der GÖD wurde nachstehende Richtigstellung in Form einer OTS-Aussendung via APA veranlasst (siehe unten).
OTS0034 5 II 0125 NOB001 WI
11.Juni 2002
Recht/Soziales/Gewerkschaften/Arbeitsmarkt/Bildung
Das Deregulierungsgesetz 2002 wird von der GÖD in der vorliegenden Fassung abgelehnt
Wien (OTS) - Der Gesetzesentwurf ist ohne Zustimmung der GÖD als Ministerratsmaterial vorgelegt worden. Neben einer Reihe anderer einschränkender und nachteiliger Bestimmungen ist in diesem Gesetzesentwurf auch der Entfall der Nachsicht bei Ernennungen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis enthalten.
Die derzeit geltende Nachsichtsmöglichkeit betrifft die obere Altersgrenze sowie ein allfällig erforderliches Studium bei Neueintritt.
So wie in manchen Medien angeführt, betrifft diese Streichung der Nachsichtsmöglichkeit keine Personen, die bereits im Bundesdienst sind. Dies bedeutet, dass auch z.B. für Vertragslehrer weiterhin die Möglichkeit besteht, nach einem Lebensalter von 40 Jahren in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen zu werden.
Rückfragehinweis:
1) Dr. Norbert Schnedl, Dienstrechtsreferent der GÖD, Tel.Nr.: 534-54/291
2) Hermann Feiner, GÖD-Presse, Tel.Nr.: 0664/501-39-56
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