Zur Bundessektionsleitung AHS am 10.6.02, 14:30-16:30, (Teil 3)
4. SCHOG-Begutachtung, ÖLI-UG (UGÖD) - Anträge
4.1 SCHOG-Begutachtung 1 (Ressourcenfrage - Oberstufe, IKT)
Die BSL AHS lehnt die zur Begutachrung ausgesandte Regierungsvorlage für eine SCHOG-Novelle 2002 ab, weil in ihr die zur praktischen Umsetzung an den Schulen notwendigen zusätzlichen personellen und materiellen Ressourcen nicht zugesichert werden, sondern im Gegenteil von Kostenneutralität (Oberstufenreform) und geringfügigen Mehrkosten (IKT als zusätzliches neues Fach auf der 5.Schulstufe) ausgegangen wird.
Begründung der Ablehnung des Entwurfes zur Oberstufenreform
Aus rund 150 Schulversuchen zur AHS-Oberstufe und aus den Erfahrungen standortspezifischer Schwerpunktsetzung (Profilbildung) ist folgender zusätzlicher Bedarf offensichtlich: 1.1 für schulautonome Mehrarbeit für Fach- und JahrgangskoordinatorInnen, für LehrplanentwicklerInnen, für Schulentwicklung/Steuerungsgruppe und für KustodInnen, in deren Bereich Laborbetrieb oder eine andere Form von Praktikum eingeführt wird (je 1 WE pro Aufgabe)
1.2 für Klassenteilungen, die für in der alten Stundentafel nicht vorgesehene Labors, praktischen Übungen oder EDV-Unterricht notwendig werden, ebenso für WE-Mehrbedarf der sich aus der unterschiedlichen Wertigkeit abgetauschten Fachstunden ergeben kann. Schwerpunktsetzung darf nicht zu Lasten des ohnehin bereits stark eingeschränkten Bildungsangebotes der unverbindlichen Übungen und Freifächer erfolgen 2. Aufstockung der Schulbudgets für Anschaffungen der für die Oberstufenreform notwendigen Raumadaptierungen, Geräte, Materialien u.ä. 3. Bereitstellung von qualifizierter externer Unterstützung aller
Oberstufenreformschulen: Bereitstellung von ModeratorInnen für Schulentwicklungsprozesse, von ReferentInnen für standortspezifische Fortbildung durch Ladesschulräte/Stadtschulrat über PI oder verwandte Einrichtungen. 4. Zuschüsse zu den Schulbudgets für LehrerInnenfortbildung, die zur Verwirklichung von Schwerpunktbildung notwendig wird. Damit rekrutiert jede Schule die zur Profilbildung notwendigen SpezialistInnen mit Zusatzqualifikationen aus dem eigenen Lehrkörper statt die Weiterbeschäftigung und Neuanstellung in die personelle Autonomie der DirektorInnen zu überführen 5. Anerkennung aller in der Stundentafel des Standortes ausgewiesenen 138 Stundenplanstunden der Oberstufe als "vertragsbegründend" für Überstellungen nach I L. Dazu kommt, dass Oberstufenreform ohne gleichzeitige Maturareform nicht auskommt, da bei ungeklärten Maturaaussichten den notwendigen SGA-Beschlüsse für eine Oberstufenreform eine wesentliche Entscheidungsgrundlage fehlt. Eine der Oberstufenreform entsprechende Maturareform muss beinhalten, dass neben den traditionellen Wahlpflichtfächern auch schwerpunktbildende Stunden wie Laborunterricht, ökologische Praktika, spezielle Informatikangebote oder schulautonome Unterrichtsgegenstände Grundlage einer "vertiefenden" Matura werden. Die entsprechende Regelung muss gleichzeitig mit der Oberstufenreform 2003 in Kraft treten.
Begründung der Ablehnung der vorgelegten Einführung von IKT auf der 5. Schulstufe Zur Einführung von IKT auf der 5. Schulstufe ist die Erhöhung der Wochenstunden auf dieser Schulstufe um eine Stunde (IKT) und die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Dienstposten bzw. Werteinheiten für diesen in der Regel geteilten Unterricht (Klassenteilung in jeweils zwei IKT-Lerngruppen) notwendig. Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für
LehrerInnenaus- und Fortbildung, für Software und gegebenenfalls für Schulraumausstattung und zusätzliche Geräte. Das Wegstreichen einer weiteren Fachstunde aus der 1996 um drei Stunden gekürzten Stundentafel der 5.Schulstufe lehnen wir ab, das Streichen von einer Stunde Deutsch verkennt die auf alle Fächer ausstrahlende fachliche und die große sozial-integrative Bedeutung der Deutschstunden beim sensiblen Übergang von der Volksschule zum Fachunterricht der Hauptschule bzw. AHS-Unterstufe , insbesondere für die Kinder, für die Deutsch Zweitsprache ist.
4.2 SCHOG-Begutachtung 2 (Schulartbezeichnung)
Die BSL AHS lehnt die zur Begutachtung ausgesandte Regierungsvorlage für eine SCHOG-Novelle 2002 ab, weil in ihr in der Frage der schulautonomen Schulartbezeichnung keine sachliche Eingrenzung auf Inhalte der Schwerpunktsetzung (Schulart) oder lokale Traditionsbezeichnungen erfolgt und damit das Verkaufen des Schulnamens an Sponsoren ermöglicht wird.
Begründung
Auch diese neue Möglichkeit ist im Zusammenhang mit den Ressourcen zu betrachten,
die den Schulen zur Verfügung stehen. Um schulautonome Schwerpunkte in
Unterstufe und Oberstufe setzen zu können, sollen Schulen Stundenkontigente zur
freien Gestaltung überantwortet werden. Bei Ressourcenknappheit werden sie auf
Sponsoren verwiesen, welche die jeweilige Schwerpunktsetzung (mit-) finanzieren können. Damit
Würde der Gesetzgeber eine Tür öffnen, die es privaten Unternehmen erlaubt, auf den Lehrplan der
Schule Einfluss zu nehmen und/oder die Schule als Werbeträger zu benützen, idealerweise gleich
über die Schulbezeichnung. Statt 'Sigmund-Freud-Gymnasium' vielleicht
'Thomas-
Prinzhorn-RG', 'Swarovsky-BG' oder 'Gymnasium Bank Austria'. Statt Sponsor-Schulnamen zu
ermöglichen, sollte der Schulerhalter die öffentlichen Schulen mit ausreichenden Mitteln ausstatten,
damit ihnen bei der Wahl ihres Namens tatsächlich Wahlfreiheit bleibt.
4.3 SCHOG-Begutachtung 3 (Integration)
Die Bundessektionsleitung AHS fordert den Gesetzgeber auf, vor der Endfassung
der Bestimmungen zur Behindertenintegration auf der 9.Schulstufe das
Einvernehmen mit den Organisationen der betroffenen Eltern herzustellen: Integration:Österreich Tannhäuserplatz 2, 1150 Wien
Tel.: 01/7891747-16
e-mail: barbara.oberndorfer@ioe.at
homepage http://www.ioe.at
Begründung
Auch an der Bereitschaft, Integration zu fördern, lässt sich die erreichte Humanität einer Gesellschaft
ablesen. Von den Betroffenen als sinnvoll erlebte Integrationsmaßnahmen können nur mit ihnen
entwickelt werden.
4.4 SCHOG-Begutachtung 4 (Flexibilisierung bei Leistungsgruppen)
Die Bundessektionsleitung AHS kontaktiert die Bundessektion 10 Pflichtschule in der Frage der Leistungsgruppenorganisation. Besteht auch in der BSL 10 der Eindruck, dass sich Länder mit Budgetproblemen aufgrund der vorgesehenen neuen Gesetzesbestimmungen teurere kleine Leistungsgruppen ersparen und LehrerInnen wie Kindern in den Leistungsgruppenfächern D, E, M Klassen mit 30 und mehr SchülerInnen zumuten können, wird die Sektion AHS auch diesen Abschnitt ablehnen.
Begründung
Da die AHS von den Leistungsgruppenregelungen nicht betroffen ist, erscheint die Rücksprache mit der APS-Vertretung sinnvoll. meinsam zu gestalten.
Eingebracht von
Angelika Kupfer, Reinhart Sellner, ÖLI-UG (UGÖD) am 7.6.2002
(abschließender Teil 4 folgt demnächst)
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