Guten Tag!
 
Auslandsaufenthalte von SchülerInnen sind eine gute Sache, die ich als Sprachenlehrer und (hoffentlich) halbwegs weltoffener Mensch gerne fördere. Auch der Gesetzgeber hat auf die neuen Möglichkeiten reagiert und Barrieren beseitigt.
 
So lautet der Par.25 Abs.9 (Auslandsaufenthalt):
 
Bei der Entscheidung über das Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe gilt ein nachgewiesener mindestens fünfmonatiger und längstens einjähriger fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland als erfolgreicher Schulbesuch in Österreich.
 
 
Nun dauert das 2.Semester generell viereinhalb Monate. Was heißt diese Tatsache in der Praxis für SchülerInnen, die das 2. Semester im Ausland absolvieren? Müssen die SchülerInnen, um in die nächste Schulstufe aufsteigen zu dürfen, schon 2 Wochen vor Ende des 1.Semesters losziehen? Oder genügen 4einhalb Monate? Und wenn ja, wer bestimmt das? Und könnte es jemanden geben (LSR-Hierarchie, LSR-Juristen), die im 4einhalb-Monate-Fall dem Aufstieg widersprechen und d. SchülerIn Feststellungsprüfungen aufdividieren?
 
Über Auskünfte und Erfahrungsberichte aus der Praxis wäre ich dankbar!
 
Grüße sendet
 
Timo Davogg