Liebe KollegInnen
ein Blick über die Grenze in Richtung Schweiz lässt uns ahnen, was auch uns bevorstehen könnte, wenn es zu dem - vom Kärntner LH so gelobten - Schweizer Dreisäulenmodell in unserer Altenvorsorge kommen sollte. In der Schweiz hat dieses Modell Tradition, es begann pikanterweise mit einem Berner Lehrerverein im Jahre 1818. Es war ein Gewerkschaftsmodell, dass die Aktiven etwas zurücklegen sollen, um die Alten zu versorgen. In Zeiten des Neoliberalismus gelten andere Gesetze. Da werden private Versicherer beauftragt, das Geld der Kunden "zu treuen Händen" anzunehmen, zu verwalten und zu vermehren. Arbeitgeber zahlen Beiträge in Stiftungen, aber über diese Beiträge gibt es keine öffentliche Aufsicht. Gewinne können entnommen werden und versickern in den Instituten. Trotz geschätzter Milliardengewinne wollen die Anleger nur den Zinssatz für Bundes-Obligationen bezahlen. Es hört sich so harmlos an, wenn da von der Herabsetzung des BVG- Zinssatzes von 4 auf 3 %, von der Senkung des Umwandlungssatzes von heute 7,2 % auf 6,65 % gesprochen wird, von der Angleichung des Fraueneintrittsalters usw., konkret heißt das, dass die Renten real um 8 Prozent gekürzt werden sollen, das Frauenrenteneintrittsalter von 62 auf 65 Jahre angehoben wird. Das System funktioniert so: Werden Gewinne erzielt, werden diese von der Versicherungslobby einbehalten. Werden Verluste erwirtschaftet, werden die Leistungen unerträglich gekürzt. Und das soll ein Modell für Österreich sein?
mkG
Günter Wittek
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8. Juli 2002, 11:31, NZZ Online
Vor «Raubzug» auf Renten gewarnt
SP prangert die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes an
[BVG = Berufliches Vorsorge Gesetz, Anm. GW.]
Die SP hat die geplante Senkung des BVG-Mindestzinssatzes von vier auf drei Prozent heftig kritisiert. Das massive Lobbying im Parlament brauche einen Gegendruck, verlangte die Partei am Montag in Bern. Nationalrat Rudolf Rechsteiner nannte die Senkung «den grössten Diebstahl in der Schweizer Geschichte».
(ap) Die bürgerliche Mehrheit in Parlament und Bundesrat lasse die erste Revision der beruflichen Vorsorge zu einem dreifachen Raubzug auf die Renten verkommen, sagte Nationalrätin und SP-Vizepräsidentin Christine Goll an dem Mediengespräch. Sie bezog sich dabei auf die Reduktion des Mindestzinssatzes, die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,65 Prozent innerhalb von zehn Jahren und die Erhöhung des Frauen- rentenalters. Die soziale Realität der Kleinverdienenden und Teilzeitangestellten werde ignoriert, sagte Goll.
«Grösster Raubzug der Schweizer Geschichte»
Der vom Bundesrat in einer Nacht- und Nebelaktion gefällte Entscheid zur Senkung des Mindestzinssatzes für Altersguthaben sei undemokratisch. Viel schwerwiegender sei jedoch die Tatsache, dass die in den Neunziger Jahren erzielten Renditen nicht an die Versicherten weitergegeben worden seien und keinerlei Transparenz über die Milliardengewinne bestehe. «20 Milliarden sind einfach verschwunden», sagte Goll. Der Basler Nationalrat Rudolf Rechsteiner bezeichnete das Vorgehen als «Grösster Diebstahl in der Schweizer Geschichte». Der Mindestzinssatz solle nicht reduziert werden und soll sich insbesondere auch nicht den Bundesobligationen orientieren, forderte Rechsteiner.
Verbot der Sammelstiftungen gefordert
Weiter sollen Gesetzesänderungen gegen die Schmälerung der Aktiven in guten Börsenjahren ausgearbeitet werden. Die Vorsorgeeinrichtungen sollen zur Bildung von angemessenen Schwankungsreserven verpflichtet werden. Die gesetzliche Flexibilisierung der Mindestverzinsung sei nur unter Anrechnung der tatsächlich erwirtschafteten Renditen der Neunziger Jahre und nur auf Basis eines neutralen realitätsnahen Indexes möglich. Zudem forderte Rechsteiner ein Verbot der unselbständigen Sammelstiftungen. Anstelle dieser Sammelstiftungen sollen Privatversicherungen als treuhänderische Dienstleister verselbstständigte Sammeleinrichtungen führen, die auf fairen Grundlagen operierten.
Gemäss Rechsteiner wäre auch eine staatliche Institution ähnlich der Suva [Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Anm. GW.] denkbar. Weiter wird eine personelle Remedur im «Bundesamt für Privatversicherer» verlangt, wie Goll sagte. Das Bundesamt verstehe sich als verlängerter Arm der Privatversicherungen und kümmere sich herzlich wenig um die Versicherten.
Diesen Artikel finden Sie auf NZZ Online unter: http://www.nzz.ch/2002/07/08/il/page-newzzD3E5KSDF-12.html
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