Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lieber Kollege Wittek!

Günter Wittek schrieb:
> ...
> Außerdem stimmt das so nicht mit der 5-jährigen Funktionsperiode. Ich
> bin kein Insider, sondern nur einfacher Wähler einer Personal-
> vertretung, doch also solcher habe ich gehört, dass die Wahl 99 für
> eine 4-jährige Funktionsperiode durchgeführt wurde. Und wie passt
> denn das ins Demokratieverständnis, dass die Gewählten dann in der
> Periode einfach erklären, dass sie ihre Periode noch um ein weiteres
> Jahr verlängern. Wenn man vor der Wahl sagt, aus welchen Überlegungen
> auch immer ist eine längere Funktionsperiode gut und sinnvoll, man
> beschließt die kommende Periode zu verlängern, dann mag das berechtigt
> sein, wenngleich ich der Meinung bin, dass die Funktions- perioden mit
> 2 Jahren angemessen lang wären. Aber es geht ums Prinzip. ...

Das stimmt nicht.

Die Änderung des § 15 PVG, mit der die Funktionsperiode von 4 auf 5 Jahre verlängert wurde, trat am 24. Juli 1999 in Kraft (siehe Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts, www.ris.bka.gv.at/bundesrecht, "PVG" für Abkürzung und "15" unter Paragraph in die Suchmaske eingeben). Dort (ich meine im Rechtsinformationssystem beim betreffenden
Paragraphen) ist auch folgender Absatz zu lesen:
"Tritt mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes bestehenden Organe der Personalvertretung in
Kraft; auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für die nächste gesetzliche Tätigkeitsperiode sind diese Bestimmungen anzuwenden (vgl. § 45 Abs. 17 idF BGBl. I Nr. 127/1999)." Die nächste Wahl fand dann im Herbst 1999 statt. Es stand also bereits ein paar Monate vor der Wahl fest, dass alle Organe für 5 Jahre gewählt wurden.

Außerdem haben weder die PV-Organe selbst, noch die GÖD die Verlängerung der Funktionsperiode beschlossen, sondern der Nationalrat.

Bevor man jemandem vorwirft, er habe nach den Wahlen einfach eigenmächtig seine Funktionsperiode verlängert, ersuche ich zu recherchieren, ob die Vorwürfe auch stimmen - insbesondere bei so schwer wiegenden Vorwürfen. Sonst entstehen falsche Gerüchte.

Ich fasse nochmals zusammen: Dass die PV-Organe 1999 für 5 Jahre gewählt wurden, wurde vom Nationalrat einige Monate vor der Wahl beschlossen und im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Koll Wittek schrieb weiters:
> ...
> Lieber Kollege, Sie reden hier der schleichenden Einführung der von
> Haider gewünschten Dritten Republik das Wort. Zuerst wird der
> Verfassuingsgerichtshof und sein Präsident demontiert, es wird
> demonstriert, dass die Regierung stärker ist als die Verfassungshüter,
> damit weniger Widerspruch kommt, und dann lässt sich einfach besser
> manipulieren. ...

Werter Koll. Wittek, wenn Sie meinen, dass ich Sympathien für Haider empfinde, irren Sie sich gewaltig. Mir wäre es lieber, wenn er sein Versprechen heute als morgen wahr machen würde, sich aus der Bundespolitik zurückzuziehen. Leider war dieses Versprechen nicht ernst gemeint. Von seiner dritten Republik halte ich gar nichts, und ich bin Ihrer Meinung, dass die Art und Weise, wie er versucht, den Präsidenten dieses für das Funktionieren unseres Rechtsstaates wichtigen Organs zu diskreditieren und eine Entscheidung dieses Organs zu ignorieren, ein weiterer Skandal in seiner Laufbahn als Politiker ist.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel

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