ORF Teletext, Seite 116:

"Seit heute ist das neue Nachtarbeitsgesetz in Kraft: Damit fällt das
Nachtarbeitsverbot für Frauen, das dem Gleichheitsgrundsatz der EU
widerspricht. Wenn aber ein Kind zu betreuen ist oder die Gesundheit des
Arbeitnehmers durch die Nachtarbeit gefährdet ist, besteht Anspruch auf
einen Tagesarbeitsplatz -allerdings nur dann, wenn die Versetzung möglich ist.
Als Nachtarbeiter gilt, wer mindestens 48 Nächte pro Jahr 3 Stunden oder mehr
arbeitet. Da das Arbeiten in der Nacht besonders anstrengend ist, haben die
Betroffenen alle zwei Jahre Anrecht auf eine Gesunden-Untersuchung."


Ich halte das für eine schönes Beispiel zur Behandlung im Fach Politische
Bildung. Bedeutet der Fall des Nachtarbeitsverbotes für Frauen:

1. Einen längst überfälligen Schritt der Emanzipation aus patriarchalischer
Bevormundung heraus (die besser bezahlten Nachtarbeitsplätze hatten sich die
Männer bisher selber reserviert) oder

2. einen weiteren Schritt zur Versklavung der Frau, deren Arbeitskraft den
Kapitalisten jetzt auch in der Nacht zur Ausbeutung frei gegeben ist - etwa
nach dem Motto: bei Tag die Kinder und den Haushalt und bei Nacht einen Job?

Erich Wallner


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