Aus dem aktuellen PROFIL (Seite 100), entnommen einem Artikel über Mobbing:

"Aus nachvollziehbaren Gründen klagen die wenigsten Arbeitnehmer während
eines aufrechten Dienstverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann jedoch vorzeitig
aus dem Unternehmen austreten, wobei alle Kündigungsentschädigungs- und
Urlaubsersatzansprüche erhalten bleiben, wenn ein Weiterarbeiten - etwa aus
gesundheitlichen Gründen - nicht mehr zumutbar ist.

Wird ein Mobbingbetroffener gekündigt, kann die Kündigung angefochten werden
- sofern er dann überhaupt noch in der Firma arbeiten will.

Besonders prekär ist die Lage von gemobbten Beamten, die ja ein lebenslanges
Dienstverhältnis eingegangen sind und alle Pensionsansprüche verlieren, wenn
sie das Handtuch werfen. Schon aus diesem Grund halten Experten eine
Anti-Mobbing-Gesetzgebung zumindestens für den öffentlichen Dienst für
angeraten."

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