S.g. Kollege Digruber!

1. Wenn meine Vermutung stimmt und die Lehrerschaft weniger Krankenstände hat als die Beamtenschaft allgemein, dann bedeutet ein Verweis auf diese statistische Tatsache (so sie sich dokumentieren läßt!)nicht automatisch Musterschüler-Gehabe oder Profilierungssucht.
Wenn in einer Privatfirma jemand mit Leistungs-Argumenten eine Gehaltserhöhung einfordert, die ihn mehr verdienen läßt als einen bisher gleichrangigen Kollegen, dann ist das ja auch nicht verwerflich - oder?

2. Den Verweis auf "gewerkschaftliche Solidaridät" würde ich in dem von mir angeführten Fall - Fixbeträge statt Prozente bei den Gehaltsverhandlungen - lieber unterlassen. Fixbeträge heißt bekanntlich, daß die C- und D- wertigen Beamten über die A- und B- wertigen mit ihrer Mehrheit drüberfahren.
Sollen wir Lehrer ein Leben lang die Trottel dafür sein, daß wir eine langjährige Ausbildung gemacht und (als AHSler und BHSler) erst Mitte 20 zu verdienen begonnen haben?
Fixbeträge sind doch die klassische Widerlegung des Anspruches, daß es sich auszahlt, etwas zu lernen!

3. Mit dem einen von Ihnen erwähnten Aspekt des §61GG mögen Sie ja Recht haben - aber wieviel Prozent der anfallenden Krankenstände (in Ereignissen, nicht in Tagen) betrifft das schon?
Wie oft kommt es denn in Ihrer Praxis wirklich vor, daß eine Ihrer Schularbeiten von KollegInnen erstellt und verbessert wird, weil Sie krank sind?
Bei mir als AHS-Englisch-Lehrer mit 6 Klassen müßte das - 2 Wochen Krankenstand pro Jahr vorausgesetzt - statistisch 2x pro Jahr passieren, weil ich fast so viele Schularbeiten habe wie das Unterrichtsjahr Wochen. Daß das irreal ist, brauche ich wohl nicht näher zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen Erich Wallner



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Karl Digruber
Gesendet: Samstag, 31. August 2002 21:31
An: Erich Wallner
Cc: Lehrerforum@ccc.at
Betreff: Re: LF: Krankenstände

Geschätzter Herr Kollege Wallner!
Zwei Dinge gefallen mir an Ihrem Kommentar nicht:
1) Mit der Perspektive auf Verhandlungen, aber auch überhaupt auf den Gedanken der gewerkschaftlichen Solidarität, wäre es nicht sehr dienlich, uns als Musterschüler oder gar als Leute zu profilieren, die mit dem Finger auf die Beamtenkollegen und -kolleginnen zeigen nach dem Motto: "Schaut an, wie gut wir sind!" Den Lehrern brandet von den übrigen Sektionen der GÖD nicht unbedingt nur Verständnis entgegen. Das mag wohl auch mit dem oft neunmalklugen Getue mancher Leute in unserer Branche zu tun haben. Wenn wir wirklich eine gescheite Gehaltsverhandlung wollen und nicht wieder die "Akademikersektionen" im ZV der GÖD alleine bleiben wollen, dann müssen wir um Verständis werben und nicht selbstgefällig auftreten.
2) Gerade der neue § 61GG hat auch den Vorteil gebracht, dass man vielleicht die eine oder andere Krankheit - auch mit dem Blick auf supplierende Kollegen, die ja nun bei der Krankenstandsüberschreitung von 14 Tagen eine Änderung des Dienstplanes erfahren und damit die Supplierung ganz normal gezahlt wird
- ganz gut auskurieren kann, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, dass man den armen Kollegen etwas Schlimmes antut. Das bringt auch eine gewisse Entlastung. Mit freundlichen grüßen, Karl Digruber


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