Rieß-Passer stellt die Vereinbarung über die Inflationabgeltung 2002 in Abrede, weil ihr das politisch so passt und weil die Vereinbarung so schwammig formuliert ist, dass sie sich damit leicht tut. Wörtlich lautet die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Gewerkschaft öffentlicher Dienst zum Gehaltsabkommen 2001/2002:
 
Mit 1.1.2001 werden die Gehälter mit dem Fixbetrag von ATS 500,- erhöht. Ab 1.1.2002 werden die Bezüge um 0,8% erhöht; zum 1.1.2003 erfolgt eine Überprüfung der tatsächlichen Inflationsrate für 2002 und eine sich daraus ergebende Anpassung.
 
"Eine sich daraus ergebende Anpassung" ist nicht dasselbe wie die staffelwirksame Nachzahlung der Differenz zwischen Gehaltserhöhung und Inflationsrate. Das hätten die GÖD-Verhandler wissen müssen. Übrigens wird diese Formulierung auch vom Besoldungsreferenten der GÖD, Korecky, als Dummheit bezeichnet.
 
Ekkehard Muther
Unabhängige Bildungsgewerkschaft