Wie ich erfahren habe, werden in NÖ in der AHS (BHS weiß ich nicht) ab sofort in der ersten und letzten Woche des Schuljahres unverbindliche Übungen nicht mehr bezahlt – außer dann, wenn sie Bestandteil des Grundgehaltes sind, den man ja bekanntlich nicht kürzen kann.

Wie ist das in den anderen Bundesländern, und wer weiß Näheres?

Aus meiner Sicht schaut das so aus, daß die zuletzt stattgefundene Reform der Überstunden (Abkehr von den „angepatzten Wochen“ und Überstunden als dauernde MDL mit genau definierten Ausnahmen [Ferien, Dienstag nach Pfingsten etc….], dafür Gratis-Supplierungen und verschlechterter Überstunden-Faktor [nur mehr 1,432%]) zu unseren Ungunsten schleichend erodiert wird: die Nachteile bleiben uns voll, und der Vorteil, nämlich die Jahres-Wertigkeit, wird heimlich, still und leise außer Kraft gesetzt.

Womit wir LehrerInnen wieder einmal die Blöden sind.

Eine weitere Scheibe Salami-Taktik?

Was sagt die (NÖ) Gewerkschaft dazu? Auf der ÖPU-Homepage stehen die Durchführungsbestimmungen zum §61GG - da lese ich nichts davon, und auf der GÖD-Homepage findet man nicht einmal etwas unter dem Stichwort "Übungen".


Erich Wallner

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