Sehr geehrter Kollege Quin!
Danke für Ihre prompte Antwort, die allerdings meine Befürchtungen noch übersteigt - gleich ZWEI Wochen unverbindliche Übungen zu Schulbeginn werden also nicht bezahlt!
Die Formulierung "bis zum Tag vor der Beurteilungskonferenz im 2. Semester" ist mir nicht klar - soll das etwa heißen, wenn diese Konferenz an einem Mittwoch stattfindet und am Donnerstag danach eine UVÜ gehalten wird, daß diese dann nicht mehr bezahlt wird?
Daß diese neue NÖ-Idee einen Erfolg der Gewerkschaft (des FA) darstellt, entspricht der altgewohnten Sprachregelung. Ein Nicht-Gewerkschaftsfunktionär fragt sich allerdings, wieso ein LSR ein Bundesgesetz (§61GG) kippen kann, und mit welcher Begründung gegenüber jenen LehrerInnen dies geschieht, welche UVÜ's unterrichten? Die Frage, mit welchem Recht jemandem etwas weggenommen werden kann, ist in gewissen Kreisen offenbar nicht mehr opportun.
Grotesk erscheint die Verknüpfung von Äpfeln und Birnen: Wie kommen eigentlich die UVÜ-Lehrer dazu, die EDV zu finanzieren? Das wäre genauso, als würde man der Beamtenschaft wieder einmal eine Nulllohnrunde verpassen und dafür Abfangjäger kaufen - die schaffen und sichern doch auch Beamtenposten (beim Bundesheer)!
Mein persönlicher Verdacht ist der, daß die EDV als aktuelles Liebkind diverser Pädagodeln und PolitikerInnen (vgl. IKT) sowieso gekommen wäre, und daß man sich die dafür nötigen WE's halt mit einem Einser-Schmäh anderswo gekapert hat - den die Gewerkschaft programmgemäß geschluckt hat.
Was kommt als Nächstes? Eine analoge Kürzung bei der Bezahlung der Wahlpflichtgegenstände? Und als Kompensation dafür vielleicht mehr Fortbildungsveranstaltungen in den Ferien? (Ist die Gewerkschaft nicht immer schon für eine Ausweitung der Fortbildungsmöglichkeiten
eingetreten?)
Mit freundlichen Grüßen Erich Wallner
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Eckehard Quin
Gesendet: Freitag, 13. September 2002 07:38
An: Lehrerforum
Betreff: LF: Re: Unverbindliche Übungen
Lieber Kollege Wallner!
Meines Wissens sieht die Regelung folgendermaßen aus:
Unverbindliche Übungen werden ab der 3. Schulwoche bis zum Tag vor der Beurteilungskonferenz im zweiten Semester bezahlt. Im Vergleich zur bisherigen Berechnung bedeutet das ein Sinken der Wertigkeit von ca. 7 %. Dafür allerdings werden in NÖ 112 Werteinheiten zusätzlich für Informatik vergeben.
Ihre Direktion und der Obmann / die Obfrau Ihres Dienststellenausschusses sollten die Kriterien für diese Vergabe kennen. Die Direktion teilt dem Anstaltsreferenten die Wünsche mit. Als Grund für die Zuteilung zusätzlicher WE kommt z.B. in Frage: die Führung eines autonomen Pflichtfachs Informatik, der ständige Einsatz von Informatik in einem Fach, eine Unverbindliche Übung Informatik (wenn damit der Erwerb einer Qualifikation verbunden ist wie z.B. der Computerführerschein), ein Informatikprojekt etc. - immer unter der Voraussetzung, dass dadurch zusätzlicher WE-Bedarf entsteht. Die Anstaltsreferenten sammeln die Wünsche und entscheiden dann gemeinsam, welche Schule wieviel WE bekommt.
In Summe handelt es sich bei dieser Regelung um einen Erfolg des Fachausschusses, da de facto nun mehr WE zur Verfügung stehen. Der WE-Zuwachs (112 WE) überwiegt nämlich den Verlust (die 7 %).
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
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