Lieber Kollege Quin!

Zuerst herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort, die meine Befürchtungen noch übersteigt, wenn Sie schreiben, daß gleich die ersten ZWEI Wochen von unverbindlichen Übungen nicht mehr bezahlt werden.
Die Formulierung "bis zum Tag vor der Beurteilungskonferenz im zweiten Semester" verstehe ich nicht. Wenn z.B. an einem Mittwoch diese Konferenz stattfindet - heißt das, daß ein Lehrer, der am Tag danach, also Donnerstag, eine UVÜ abhält, dies gratis tut? (Bei uns ist die Schlußkonferenz immer in der vorletzten Schulwoche, und in dieser Woche herrscht Normalunterrricht.)

Daß diese Regelung - Minderbezahlung der UVÜ's und dafür 112 WE für Informatik - einen Erfolg (des Fachausschusses) darstellt, entspricht der altbekannten Gewerkschaftslogik.

Auf die Idee, zuerst einmal zu hinterfragen, wieso ein geltendes Bundesgesetz (GG§61)überhaupt durch einen LSR außer Kraft gesetzt werden kann - und mit was für Argumenten gegenüber den KollegInnen, die UVÜ's unterrichten - auf diese Idee kommt man offenbar in Gewerkschaftskreisen nicht. Heute darf man anscheinend gar nicht mehr fragen, mit welchem Recht jemandem wieder einmal etwas weggenommen wird.

Auch die Verknüpfung von Äpfeln und Birnen ist grotesk - wieso sollen die UVÜ-Lehrer mit ihrem Geld die EDV bezahlen? Das wäre genauso, als hieße es, wir machen wieder eine Beamten-Nulllohnrunde und kaufen dafür Abfangjäger - damit schaffen und sichern wir Arbeitsplätze beim Bundesheer, also auch bei Beamten.

Mein persönlicher Verdacht ist der, daß die EDV - als momentanes Liebkind aller möglicher Pädagodeln und PolitikerInnen (vgl. IKT) - sowieso gekommen wäre, und daß man sich die dafür nötigen WE's
(größtenteils) mit einem Einser-Schmäh gekapert hat - den die Gewerkschaft auch noch als ihren Erfolg verkauft!

Was kommt als nächstes? Vielleicht die analoge Kürzung der Wahlpflichtgegenstände? Und als Kompensation dafür mehr Fortbildungskurse in den Ferien?

Mit freundlichen Grüßen Erich Wallner





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Eckehard Quin
Gesendet: Freitag, 13. September 2002 07:38
An: Lehrerforum
Betreff: LF: Re: Unverbindliche Übungen

Lieber Kollege Wallner!

Meines Wissens sieht die Regelung folgendermaßen aus:

Unverbindliche Übungen werden ab der 3. Schulwoche bis zum Tag vor der Beurteilungskonferenz im zweiten Semester bezahlt. Im Vergleich zur bisherigen Berechnung bedeutet das ein Sinken der Wertigkeit von ca. 7 %. Dafür allerdings werden in NÖ 112 Werteinheiten zusätzlich für Informatik vergeben.

Ihre Direktion und der Obmann / die Obfrau Ihres Dienststellenausschusses sollten die Kriterien für diese Vergabe kennen. Die Direktion teilt dem Anstaltsreferenten die Wünsche mit. Als Grund für die Zuteilung zusätzlicher WE kommt z.B. in Frage: die Führung eines autonomen Pflichtfachs Informatik, der ständige Einsatz von Informatik in einem Fach, eine Unverbindliche Übung Informatik (wenn damit der Erwerb einer Qualifikation verbunden ist wie z.B. der Computerführerschein), ein Informatikprojekt etc. - immer unter der Voraussetzung, dass dadurch zusätzlicher WE-Bedarf entsteht. Die Anstaltsreferenten sammeln die Wünsche und entscheiden dann gemeinsam, welche Schule wieviel WE bekommt.

In Summe handelt es sich bei dieser Regelung um einen Erfolg des Fachausschusses, da de facto nun mehr WE zur Verfügung stehen. Der WE-Zuwachs (112 WE) überwiegt nämlich den Verlust (die 7 %).

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin



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