Sehr geehrter Kollege Quin!

Für die MitleserInnen habe ich gekürzt auf das aus meiner Sicht
Relevante:


E.Q.: Die Unverbindlichen Übungen werden selbstverständlich in der Zeit auch nicht gehalten, in der sie nicht bezahlt werden. In der ersten Woche wurden sie ohnehin nie gehalten bzw. bezahlt. In der zweiten Woche trifft das in der großen Mehrzahl der Schulen ebenfalls zu.

E.W.: Für die vorletzte Schulwoche heißt das also, daß via verweigerter Gehaltsauszahlung Unterricht ausfällt, der bisher immer gehalten wurde.

E.Q.: Nach Ansicht der Juristen im LSR kann ein Pflichtfach nicht aliquotiert werden, eine UÜ schon.

E.W.: Womit immer noch nicht geklärt ist, wie die Juristen im LSR f. NÖ ihre Abweichung vom §61GG erklären (dort sind die Ausnahmen von der Jahreswertigkeit taxativ aufgezählt - von den ersten beiden und der letzten, geschweige denn der vorletzten Schulwoche steht nichts drinnen; der §61GG differenziert auch keineswegs zwischen Pflichtgegenständen, Freifächern und UÜ bei Dauer-MDL).
Hätten sie (= die NÖ Juristen) nämlich recht, dann würden sich die anderen Bundesländer, wo die Minderbezahlung von unverbindlichen Übungen offenbar nicht so praktiziert wird (?), der Verschwendung von Steuermitteln schuldig machen.

E.Q.: In Summe handelt es sich um einen WE-Gewinn. Ich sehe daher keinen Grund, warum der Fachausschuß dagegen sein sollte.

E.W.: Ich schon - weil dieser WE-Gewinn zum größten Teil von den LehrerInnen der unverbindlichen Übungen beglichen wird.
Wenn bei Ihnen jemand einbricht und mit der Beute einen Rollstuhl für ein behindertes Kind finanziert - wären Sie dann begeistert?
Die Idee mit der Kompensation durch EDV-Projekte stammt sicher nicht vom FA. Wenn der politische Wille dafür da ist, dann sollen die Proponenten auch Geldquellen erschließen - aber bitte nicht die Geldbörsel der KollegInnenschaft!

E.Q.: KEINE Aliquotierung von Pflichtgegenständen möglich.

E.W.: Dann geht es also als Nächstes den Freigegenständen an den Kragen, nachdem mit den UÜ das Terrain sondiert wurde?



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