S.g. Kollege Drexel!

Wenn man Verordnung und Gesetz zusammen liest, kommt man tatsächlich zu Ihrer Schlußfolgerung: "Der SGA kann schulautonom Eröffnungs- und Teilungszahlen beschließen, soweit nicht das Ministerium bzw. der LSR
Eröffnungs- und Teilungszahlen festgelegt hat, die aber nicht gelten, wenn der SGA Eröffnungs- und Teilungszahlen beschlossen hat."

Da wir Lehrer nicht die Höheren Weihen empfangen haben, und es uns nicht zusteht, den Maßstab unserer beschränkten Einsicht an obrigkeitliche Entscheidungen anzulegen, können wir Solches nur demütig zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen Erich Wallner



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Eugen Drexel [mailto:eugen.drexel@aon.at]
Gesendet: Montag, 16. September 2002 15:44
An: 'Erich Wallner'; 'lehrerforum'
Betreff: AW: AW: AW: teilungsziffer?

S.g. Koll. Wallner!

Welche Fälle gemeint sein könnten, weiß ich auch nicht. Wenn man Ihrem berechtigten Einwand nachgeht und sich die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung (BGBl.Nr. 86/1981 zuletzt geändert durch BGBl.Nr.
280/1995) anschaut, findet man dort im § 1 (Geltungsbereich) Absatz (4)
folgendens:

"Die §§ 2 bis 9 gelten insoweit nicht, als gemäß § 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes die Schulbehörden erster Instanz regional
Eröffnungs- und Teilungszahlen oder die Schulgemeinschaftsausschüsse oder die Schulforen schulautonom Eröffnungs- und Teilungszahlen festgelegt haben bzw. als gemäß § 8a Abs. 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes die Schulgemeinschaftsausschüsse schulautonom Eröffnungs- und Teilungszahlen festgelegt haben. Bei der schulautonomen Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen dürfen die der betreffenden Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden nicht überschritten werden."

Das würde ich so interpretieren:
Der SGA kann schulautonom Eröffnungs- und Teilungszahlen beschließen, soweit nicht das Ministerium bzw. der LSR Eröffnungs- und Teilungszahlen festgelegt hat, die aber nicht gelten, wenn der SGA
Eröffnungs- und Teilungszahlen beschlossen hat.

Alles klar?

Aber vielleicht handelt es sich bei dieser Konstruktion ja um einen juristischen Leckerbissen, dessen voller Genuss einem Laien wie mir nur verschlossen bleibt.

MkG
Eugen Drexel



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at]Im
> Auftrag von Erich Wallner
> Gesendet: Sonntag, 15. September 2002 22:09
> An: 'Eugen Drexel'; 'lehrerforum'
> Betreff: LF: AW: AW: teilungsziffer?
>
>
> S.g. Kollege Drexel!
>
> Ich verstehe den Absatz (2)des von Ihnen zitierten Gesetzestextes
> nicht.
> Was bedeuten Ihrer Meinung nach im letzten Satz des Absatz (2) die
> Worte: "... soweit keine verordnungsmäßige Regelung durch die
> Schulbehörde erster Instanz oder den zuständigen Bundesminister
> erfolgt ist (schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und
> Teilungszahlen)"?
> Verordnungen über Teilungsziffern gibt es ja unzweifelhaft -
> jedenfalls für die AHS, und mit einem AHS-Beispiel hat diese
> Diskussion ihren Anfang genommen. Was für Fälle können hier wohl
> gemeint sein?
>
> Mit freundlichen Grüßen Erich Wallner



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