Sehr geehrter Herr Kollege Schrammel!
Jetzt bin ich mir gar nicht sicher, ob Sie überhaupt mich angesprochen
haben: Wo oder wann habe ich mich mit dem Begriff des "Schummelns" auseinandergesetzt? Ich habe in den letzten Tagen amüsiert eine Diskussion zwischen Rot und Schwarz verfolgt, in der beide Seiten offensichtlich allen Ernstes für sich reklamieren, das legalisierte Schwindeln bei schriftlichen Prüfungen erfunden zu haben. Dabei ist mir aufgefallen, dass hier nicht bloß von den JournalistInnen, sondern offenkundig auch von den "ExpertInnen" selbst zwei unterschiedliche Lernziele miteinander vermengt werden.
Ich plädiere seit langem dafür, dass jede Lehrkraft autonom entscheiden
(können) soll, wie sie die Lehrpläne ihrer Fächer interpretiert, was sie bei Prüfungen zulässt und was nicht (z.B. Wörterbücher bei der mündlichen Matura), wie sie Schularbeiten vorbereitet, gestaltet und durchführt etc. Imerhin kennt sie ihre SchülerInnen mit Abstand am besten. Ich persönlich bin der Meinung -- und das habe ich mir dem Lehrerforum mitzuteilen erlaubt -- , dass der richtige Ort für das Editieren und Revidieren eines selbstverfassten Textes eine schriftliche Übung (Schul- oder Hausübung) und nicht eine Schularbeit ist. Aber wie gesagt: Darüber kann man verschiedener Auffassung sein.
Andererseits halte ich es auch für wichtig, dass SchülerInnen lernen, ad hoc zu einer bestimmten Sache mündlich und auch schriftlich Stellung zu nehmen. So eine Stresssituation habe ich mit den in der Schule üblichen Prüfungssituationen verglichen.
Sie schreiben, es geht bei der laufenden Diskussion gar nicht ums "Schummeln" (bitte beachten Sie die Anführungszeichen). Worum denn?
Liebe Grüße und gute Nacht
K Forstner
----- Original Message -----
From: "J. Schrammel"
To: "lehrerforum" ; "K Forstner"
Sent: Tuesday, October 01, 2002 11:08 PM
Subject: Re: Re: "Legales Schummeln"
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