an unserer hauptschule müssen in leibesübungen knaben zwei erste klassen zusammengelegt werden, weil die teilungszahl um einen schüler unterschritten ist. stunden für eine autonome teilung sind nicht mehr vorhanden. bei uns sind die ersten klassen schwimmklassen, ein kollege muss mit diesen 19 buben, unter denen drei sehr verhaltensschwierige und einige nichtschwimmer sind, allein schwimmen gehen. im schwimmbad gibt es keinen bademeister während des schulbetriebs. weiß jemand vom lehrerforum, wie die rechtliche situation ist? gibt es eine obergrenze bei der größe von schwimmgruppen, die man allein betreut? mit freundlichen grüßen walkner heidi

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