Sg. Kollegin!
Sg. Kollege!
 
Sind Sie an Pensionshochrechnungen interessiert?
Dann schauen Sie doch einmal bei http://members.aon.at/jillecek/pension vorbei.
 
Ich führe diese Pensionshochrechnungen für alle pragmatisierten Lehrer durch.
 
Oft fragen Kolleginnen und Kollegen aber auch nach dem "besten" Pensionierungszeitpunkt etc. Seriöserweise muss ich bekennen, dass ich mich nur im Dienstrecht der Bundeslehrer (AHS und BMHS) gut auskenne.
 
Deshalb können AHS- und BMHS-Lehrer, die eine Pensionshochrechnung wünschen, auch Tipps erhalten, welcher Pensionsantritt (wahrscheinlich) am günstigsten ist.
 
Für Landeslehrer (Haupt- und Volksschule) biete ich nur Pensionshochrechnungen an. Das Pensionsrecht ist - im Gegensatz zum Dienstrecht - bei Bundes- und Landeslehrern gleich.
 
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jillecek
 
PS:
Sollten Sie vor dem 1.6.1941 oder nach dem 30.11.1942 geboren sein, dann beginnt die Durchrechnung für Sie am 1.1.2003. Deshalb können Sie der Durchrechnung nur entgehen, wenn Sie spätestens am 31.10.2002 um eine Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand mit 30.11.2002 ansuchen.
 
Sollten Sie zwischen 1.6.1941 und 30.11.1942 geboren sein, dann beginnt für Sie die Durchrechnung 1 bis 18 Monate später. Wann genau, können Sie mit Hilfe der Homepage selbst herausfinden.