Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Kollege Wallner zitiert Van der Bellen:

> "Wir sind für eine gemeinsame
> Ausbildung aller LehrerInnen, wobei eine Arbeitsteilung zwischen
> Universitäten (fachliche Teile) und pädagogischen Hochschulen (Praxis,
> Didaktik) denkbar ist. Für NeueinsteigerInnen muß es dann ein neues,
> gleiches Dienstrecht geben. Für bereits im Dienst befindliche
> LehrerInnen darf keine Verpflichtung des Umstiegs bestehen."

Völlig abgesehen von der Sinnhaftigkeit bzw. Unsinnigkeit einer mehrjährigen universitären Ausbildung für Pflichtschullehrer und -lehrerinnen darf doch niemand ernsthaft glauben, dass in Zukunft die rund 75.000 Kolleginnen und Kollegen an den Pflichtschulen das Gehalt einer AHS-Lehrerin bzw. eines AHS-Lehrers beziehen werden. Wir streiten seit Jahren erfolglos mit unserem Arbeitgeber um Reformen im Bildungswesen, die nur einen Bruchteil dessen kosten würden. Man muss wirklich kein Prophet sein, um mit Sicherheit voraussagen zu können, dass eine Anpassung der Systeme eine Anpassung an des Pflichtschulmodell ("Topfmodell", geringere Bezahlung etc.) bedeuten wird.

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin

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