31.10.2002  14 : 40 Uhr

Gericht durchkreuzt Strassers Asyl-Pläne

Wien - Die Diskussion um die umstrittene Richtlinie zur Bundesbetreuung von Asylwerbern bekommt nun durch eine einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien eine neue Wendung. Ein aserbaidschanischer Asylwerber, der mit seiner Familien per 1. November aus der Bundesbetreuung entlassen werden sollte, muss nun doch bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Asylverfahrens vom Bund betreut werden. Das teilte die Anwältin des Asylwerbers, Nadja Lorenz, am Donnerstag mit.

Anwältin des Asylwerbers: Entscheidung "richtungsweisend"

Für sie ist die Entscheidung "richtungsweisend". Bei Einbringung einer entsprechenden Klage gelte sie nämlich auch für alle anderen betroffenen Asylwerber, die auf Grund der Richtlinie des Innenministeriums aus der Bundesbetreuung entlassen worden seien.


Gericht: Anspruch "ohne gerechtfertigte Gründe verweigert"

Das Bezirksgericht habe entschieden, dass "der Kläger einen vor dem Gericht durchzusetzenden Anspruch auf Bundesbetreuung hat, falls ihm diese ohne gerechtfertigte Gründe verweigert wird", heißt es. Die Republik Österreich habe aber gegenüber dem Gericht eingestanden, "dass ein besonders begründeter Fall, der eine fristlose Entlassung rechtfertigen würde, nicht vorlag".

Warten auf Srassers Reaktion

Nun bleibe abzuwarten, ob Innenminister Ernst Strasser (V) die Entscheidung akzeptiere und die Richtlinie ändere oder ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einbringe, so Lorenz. Die Richtlinie sieht vor, dass Asylwerber aus bestimmten Staaten grundsätzlich nicht mehr in die Bundesbetreuung aufgenommen bzw. aus ihr entlassen werden. Neben Personen aus den Beitrittskandidaten-Ländern sind unter anderem auch Staatsbürger aus Russland, dem Kosovo, Nigeria, Armenien und Aserbaidschan von der Bundesbetreuung ausgeschlossen.

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apa/hp






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