Liebe KollegInnen, im ZA hat es heute 5.11. die gleiche Beschlusslage gegeben - Ablehnung der BMUK-Verordnung durch ÖLI-UG + FSG, aber mehrheitlich zustimmendes Begrüßen. R.S.
Zur Bundessektionsleitung AHS am 4.11.02 (3)
# Begutachtung des Verordnungsentwurfes zur Oberstufe neu
FCG schlägt einige formale bzw. sprachliche Änderungen vor, hat keine grundsätzlichen Einwände, da „Kostenneutralität“ (d.h. keine zusätzlichen Werteinheiten und keine zusätzlichen Budgetmittel), nicht in der Lehrplanverordnung steht, sondern nur in den Erläuterungen. Rasches Beenden der Schulversuchssituation erspart den Schulen (und den
LSI) das jährliche Einreichungs-Procedere, für zusätzliche Ressourcen werde man in Zusammenhang mit der Schulentwicklung, die wegen des Widerstandes der Gewerkschaft noch in keinem Gesetz verankert worden sei, eintreten. Die FSG-Kritik an der schnellen Verordnungslösung vor dem Wahltermin, weil die gesetzliche Lösung – SCHOG-Novelle – nicht mehr möglich ist und der Verweis auf die von der BSL erkannten Mehrbelastung, der die „Kostenneutralität“ widerspricht, zählen für die FCG-Mehrheit ebenso wenig wie folgender Ablehnungsantrag samt Begründung der ÖLI-UG:
BSL 4.11.02, Antrag 1 ÖLI-UGÖD zum Verordnungsentwurf OBERSTUFE NEU -
Die BSL AHS lehnt die zur Begutachtung ausgesandten Entwurf des BMBWK zu einer Verordnung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert wird, ab. Der Verordnungsentwurf ist „kostenneutral“ und sichert den Schulen die zur praktischen Umsetzung notwendigen zusätzlichen personellen und materiellen Ressourcen nicht zu. Die Erweiterte Bundessektionsleitung hat bereits bei ihrer Herbsttagung2002 in Tirol festgestellt, „dass im AHS-Bereich zu den von der ARGE LehrerInnen beschlossenen LehrerInnenforderungen (KV, KlassenschülerInnenhöchstzahl) folgende AHS-spezifische Forderungen mittelfristig durchzusetzen sind: ... zusätzliche Werteinheiten je Schule für Schulentwicklung und Planungs- und Koordinationsarbeit, zusätzliche Werteinheiten für neue Oberstufen zur Ermöglichung notwendiger Klassenteilungen für naturwissenschaftliche, sprachlich-kommunikative, EDV- oder sonstige Schwerpunktsetzungen.
Begründung:
Aus rund 150 Schulversuchen zur AHS-Oberstufe und aus den Erfahrungen standortspezifischer Schwerpunktsetzung (Profilbildung) ist folgender zusätzlicher Bedarf offensichtlich: 1.1 für schulautonome Mehrarbeit für Fach- und JahrgangskoordinatorInnen, für LehrplanentwicklerInnen, für Schulentwicklung/Steuerungsgruppe und für KustodInnen, in deren Bereich Laborbetrieb oder eine andere Form von Praktikum eingeführt wird (je 1 WE pro Aufgabe) 1.2 für Klassenteilungen, die für in der alten Stundentafel nicht vorgesehene Labors, praktischen Übungen oder EDV-Unterricht notwendig werden, ebenso für WE-Mehrbedarf der sich aus der unterschiedlichen Wertigkeit abgetauschten Fachstunden ergeben kann. Schwerpunktsetzung darf nicht zu Lasten des ohnehin bereits stark eingeschränkten Bildungsangebotes der unverbindlichen Übungen und Freifächer oder gesetzlich vorgesehener Teilungen in Fremdsprachen, LÜ, BE, Werken, Informatik u.a. erfolgen 2. Aufstockung der Schulbudgets für Anschaffungen der für die Oberstufenreform notwendigen Raumadaptierungen, Geräte, Materialien u.ä.
3. Bereitstellung von qualifizierter externer Unterstützung aller
Oberstufenreformschulen: Bereitstellung von ModeratorInnen für Schulentwicklungsprozesse, von ReferentInnen für standortspezifische Fortbildung durch Ladesschulräte/Stadtschulrat über PI oder verwandte Einrichtungen. 4. Zuschüsse zu den Schulbudgets für LehrerInnenfortbildung, die zur Verwirklichung von Schwerpunktbildung notwendig wird. Damit rekrutiert jede Schule die zur Profilbildung notwendigen SpezialistInnen mit Zusatzqualifikationen aus dem eigenen Lehrkörper statt die Weiterbeschäftigung und Neuanstellung in die personelle Autonomie der DirektorInnen zu überführen 5. Anerkennung aller in der Stundentafel des Standortes ausgewiesenen 138 Stundenplanstunden der Oberstufe als „vertragsbegründend“ für Überstellungen nach I L. Dazu kommt, dass Oberstufenreform ohne gleichzeitige Maturareform nicht auskommt, da bei ungeklärten Maturaaussichten den notwendigen SGA-Beschlüsse für eine Oberstufenreform eine wesentliche Entscheidungsgrundlage fehlt. Eine der Oberstufenreform entsprechende Maturareform muss beinhalten, dass neben den traditionellen Wahlpflichtfächern auch schwerpunktbildende Stunden wie Laborunterricht, ökologische Praktika, spezielle Informatikangebote oder schulautonome Unterrichtsgegenstände Grundlage einer „vertiefenden“ Matura werden. Die entsprechende Regelung muss gleichzeitig mit der Oberstufenreform 2003 in Kraft treten. ÖLI-UG + FSG PRO, FCG DAGEGEN Dieser Antrag wird nicht abgestimmt, da vorher ein mündlich vorgetragener FCG-Antrag auf Zustimmung zum Verordnungsentwurf gegen die Stimmen von FSG und ÖLI-UG angenommen wird.
# Termine:
nächste BSL AHS Montag 13.1.03 (ev. wird nach den Wahlen eine Dezember-Sitzung notwendig und kurzfristig einberufen)
Bericht: Reinhart Sellner, ÖLI-UG, 4.11.02
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