Unabhängige Gewerkschafter/innen im öffentlichen Dienst
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Universitätsgesetz UG2002:
Unabhängige GewerkschafterInnen fordern sofortigen Stopp der Umsetzung

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst (UGÖD) lehnen die Ausgliederung der Universitäten mit aller Entschiedenheit und ohne Einschränkungen ab und fordern weiterhin die Rücknahme des UG2002. Das Gesetz ist sowohl in den Grundzügen als auch in den Details zutieftst arbeitnehmerInnenfeindlich und in seinen Auswirkungen zerstörerisch für die Universitäten. Die UGÖD fordert die wahlwerbenden Parteien auf, sich für den sofortigen Stopp der Umsetzung des UG2002 und eine sinnvolle Universitätsreform auf Basis des UOG93 einzusetzen.

Das UG2002 wurde gegen die Stimmen der Oppositionsparteien und gegen den Widerstand fast aller universitärer Interessensvertretungen und Gremien im Parlament beschlossen. Die in über 200 Stellungnahmen vorgebrachte, fundierte und detaillierte Kritik der Universitätsangehörigen am vom Ministerium (BM:BWK) vorgelegten Gestaltungsvorschlag zur Ausgliederung der Universitäten fand keine substantielle Berücksichtigung im Gesetz. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen lehnen das UG2002 mit aller Entschiedenheit und ohne Einschränkungen ab und fordern weiterhin die Rücknahme des Gesetzes.

Die UGÖD tritt dafür ein, die Universitäten als wesentlichen Bereich der staatlichen Kernaufgabe Bildung in öffentlicher Verwaltung und in Verantwortung gewählter politischer Organe zu belassen. Die Ausgliederung der Universitäten bietet grundsätzlich keine positive Perspektive für eine Reform im Interesse der BürgerInnen und der Gesellschaft. Mit der Einrichtung eigener Medizinischer Universitäten wird außerdem eine Grundlage zur Privatisierung des Gesundheitswesens geschaffen. Das UG2002 ist damit vom Ansatz her gegen die Interessen aller ArbeitnehmerInnen gerichtet. Darüber hinaus bringt das Gesetz massive Verschlechterungen für die Universitätsbediensteten und die vollständige Beseitigung der inneruniversitären Demokratie. Alle demokratischen Errungenschaften der Universitätsverfassungen der Nachkriegszeit werden beseitigt. Einem Großteil der Universitätsangehörigen wird eine verantwortliche Mitarbeit in Entwicklung und Aufgabenstellung der Institution unmöglich gemacht. Die Budgetvorgaben geben den Universitäten keinen Handlungsspielraum zur Bewältigung ihrer Aufgaben und lassen einen massiven Personalabbau befürchten. Die zerstörerischen Auswirkungen dieser sogenannten Universitätsreform lassen sich anhand des Beispiels der australischen Universitäten leicht vorhersehen.

Das UG2002 ist aufgrund seiner grundlegenden Mängel nicht verbesserbar und muß daher als Ganzes zurückgenommen werden.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen richten an alle wahlwerbenden Parteien die Forderung, sich für den sofortigen Stopp der Einführung des UG2002 und eine sinnvolle Universitätsreform auf Basis des Universitätsorganisationsgesetzes UOG93 und unter Einbindung aller Betroffenen einzusetzen.

Die UGÖD ruft darüber hinaus alle Universitätsangehörigen auf, durch wirksame Maßnahmen ihre Ablehnung des Gesetzes zum Ausdruck zu bringen und die Umsetzung des Gesetzes nicht zu unterstützen.

Zudem stehen durch die Fortschreibung des Budgets 2002 keine Mittel für die Einführung zur Verfügung, der Implementierungsstopp ist daher eine dringend notwendige Sofortmaßnahme, um drohenden Schaden für die Universitäten abzuwenden.

(Beschluss der Bundeskonferenz der Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst (UGÖD) am 9.11.2002)

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