DER STANDARD
Samstag/Sonntag, 7./8. Dezember 2002, Seite 10
Todesschuss: Exgendarm verurteilt
Salzburg - Mit einem Schuldspruch endete am Freitag der Prozess gegen einen 61-jährigen mittlerweile pensionierten Gendarmeriebeamten aus dem Salzburger Flachgau, der im Mai 2000 einen mit einem Auto flüchtenden Einbrecher erschoss. Richterin Silvia Eichinger verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer Geldstrafe von 5040 Euro. Die Hälfte der Strafe wurde dem Beamten bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Gendarm war mit einem Kollegen am 9. Mai 2000 um 3 Uhr zu einem Einbruch in einem Gasthaus in Seekirchen gerufen worden. Er bemerkte dort tatsächlich einen Einbrecher, der allerdings bereits in ein Auto gestiegen war. Der Beamte lief mit gezogener Waffe und eingeschalteter Taschenlampe auf den Wagen zu. Als das Fahrzeug sich in Bewegung setzte, schoss er - insgesamt fünfmal. Der Einbrecher wurde vom zweiten Schuss getroffen und getötet. Es habe sich um Notwehr gehandelt, argumentierte die Verteidigung, der Waffengebrauch sei also gerechtfertigt gewesen. Die Richterin folgte der Argumentation von Staatsanwalt Thomas Wegleitner: Der Gendarm habe erst geschossen, als das Auto schon an ihm vorbei gewesen sei; kein Schuss war in Richtung der Reifen abgegeben worden. "Eine Notwehrsituation war nicht mehr gegeben", begründete die Richterin. Außerdem müsse der Waffengebrauch "auf die schonendste Weise" erfolgen: "Ich kann nicht einfach instinktiv Schüsse abgeben." (APA)
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