Aus der heutigen PRESSE, Seite 2:


Problematische Pensionsanpassung

Die willkürliche Bemessung der Pensionserhöhungen ist verfassungsrechtlich bedenklich.

GASTKOMMENTAR VON FELIX BUTSCHEK

Der Autor ist Wirtschaftsforscher in Wien.
Vor Zeiten wurden die Pensionen in Österreich dynamisiert. Ihre Bezieher sollten auch an der durchschnittlichen Lohnsteigerung teilhaben. Ob dieses Ziel noch heute existiert, ist kaum feststellbar. Die Bestimmungen des ASVG über die jährliche Pensionsanpassung umfassen zwar zehn Paragraphen mit etwa 40 Absätzen, doch beherrschen angeblich nur drei Personen in Österreich dieses System. Jedenfalls läßt das Resultat der Berechnungen, der Anpassungsrichtwert, für den Außenstehenden keinerlei Zusammenhang mit irgendeiner relevanten Größe erkennen: er beträgt für 2003 0,5 Prozent, wogegen sich der Verbraucherpreisindex 2001 um 2,7 Prozent erhöhte und der Bruttoverdienst je Arbeitnehmer
(Vollzeitäquivalent) um 3,4 Prozent. Angeblich kommt dieser minimale Richtwert dadurch zustande, daß in der Vergangenheit eine übermäßige Anpassung erfolgt sei. Diese muß gewaltig gewesen sein, da schon seit Jahren kompensiert wird. Jedenfalls hatten auf diese Weise die neu anfallenden Pensionen, für welche kein "Übergenuß" entstanden war, ständige Verluste in Kauf zu nehmen.
Doch halt! Hatte sich doch der Sozialminister veranlaßt gesehen, von seiner Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Pensionisten einen Wertausgleich von 1,5 Prozent zuzuerkennen. Leider stellt dieser eine Augenauswischerei dar, denn er wird nur für das Jahr 2003 gewährt, ab 2004 erleiden alle Pensionisten einen Verlust ihres Realeinkommens in der Höhe von 1,5 Prozent. Ähnliches vollzog sich im Vorjahr und kann sich künftig wiederholen. Nun wäre es heute angesichts der sich radikal verschiebenden Altersstruktur und den daraus erwachsenden Belastungen für die Arbeitenden sicherlich nicht mehr zu vertreten, die Pensionisten am realen Wirtschaftswachstum teilhaben zu lassen, wie das in der Vergangenheit beabsichtigt war. Man kann auch darüber diskutieren, ob man das Pensionssystem durch Leistungskürzungen sanieren will. Will man das aber nicht und die Kaufkraft der Pensionen erhalten, dann kann man sich zwei Drittel der aufgezählten Paragraphen samt dem Beirat für Renten und Pensionsanpassung ersparen und die Anpassung mit der Steigerung des Verbraucherpreisindices vom Vorjahr fortsetzen.
Doch damit ist die Problematik der Pensionssteigerung noch nicht erschöpft, denn der Wertausgleich wird nicht allen Pensionsempfängern gewährt, sondern nur jenen, deren Pension monatlich nicht 1900 Euro übersteigt. Den Empfängern höherer Bezüge wird nur ein Fixbetrag von 38 Euro zuerkannt, wodurch sich die Anpassung entsprechend verringert. Diese Vorgangsweise ist zwar durch das ASVG gesetzlich gedeckt, doch erhebt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit.
Die Höhe der Alterspension wird im ASVG durch die Versicherungszeiten, also die Dauer der Beschäftigung, sowie durch die Höhe der Versichertenbeiträge bestimmt. Der Versicherte sollte daher darauf vertrauen können, daß seine Pension danach bemessen wird, aber auch darauf, daß ihr Wert im Verhältnis zu den anderen erhalten bleibt. Das ist aber durch den geschilderten Wertausgleich nicht der Fall. Nun gilt dieser nur für ein Jahr, da er sich aber wiederholen dürfte, könnte es allmählich im Verhältnis zu einer spürbaren Reduktion solcher Pensionen kommen. Hier scheint also ein grober Verstoß gegen den vom VfGH immer wieder monierten Vertrauensgrundsatz in der Altersversicherung vorzuliegen. Es handelt sich hier also nicht um eine soziale Maßnahme, sondern um die Diskriminierung einer Gruppe von Versicherten.

Dieser Kommentar drückt die persönliche Meinung des Autors aus.


























Leserbriefe:

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An SN!, 12.12.2002 , 14:37 Uhr
 

Selber Schuld! Firma wechseln! Solche Typen wie Sie sind sicher überall gefragt!
 


 
Dkfm. Walter Kyral, 12.12.2002 , 14:16 Uhr
 

A n g e b o t ! Ich beteilige mich sofort an der ersten seriösen und zielführenden Klage vor dem VfGH im Sinne des obigen Artikels mit mindestens 200 Euro. Wenn nur ein paar Dutzend weitere Interessenten mitmachen, können wir uns einen guten Anwalt leisten, der sich im Fall des Obsiegens noch zusätzlich Ansehen erwerben kann. Auf die Seniorenverbände der drei Parteien setze ich keinen Pfifferling. Die schlafen alle und vertreten nicht unsere Interessen! Dkfm. Walter Kyral, 1238 Wien - Mauer
 


 
SN, 12.12.2002 , 13:57 Uhr
 

Die armen, armen Pensionisten! Ich hab auch seit 3 Jahren keine Inflationsanpassung zu meinem Gehalt bekommen, habe also einen Reallohnverlust von mind. 5-6 % Gehaltserhöhung wird mit Verweis auf die schlechte Wirtschaftslage abgeschmetter. So what!
 


 
Diese Frage sollte man konkret an die Seniorenverb, 12.12.2002 , 13:53 Uhr
 

Es ist ja nicht zu fassen, was für eine völlig untätige und miserable politische Vertretung die Senioren in Österreich haben. Ganz egal ob es jetzt der vollmundige Rote, der fade Schwarze oder der kleine Blaue Verband ist. Wie bleiben freie Vereinigungen von Senioren und Pensionisten, die deren Interessen mit Elan vertreten????
 


 
Wo kein.., 12.12.2002 , 08:20 Uhr
 

..Kläger, da kein Richter. Oder ermannt sich irgendein Pensionistenvertreter zu einer Verfassungsklage??
 



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