Es ist erstaunlich und spricht für die Lebendigkeit des LF, was für Themen da aus dem Nichts erblühen. An der Art des Weisungsrechtes, wie wir es jetzt haben - mit schriftlicher Ausfertigung auf Verlangen - kann ich nichts Verwerfliches finden. In der typischen Schule würde eh jeder Direktor lieber eigenhändig das Klo putzen als eine schriftliche Weisung erteilen - deren Geruch haftet ihm nämlich viel länger an.
Auch wüßte ich nicht, wodurch man Weisungen ersetzen könnte. Wenn ich als Schülerberater hin und wieder mit Konflikten zwischen Lehrern und Eltern konfrontiert bin, dann merke ich, daß in jenen Fällen, wo die Lehrer schuld sind, das Weisungsrecht eine nützliche Sache ist - selbst wenn es gar nicht wirklich ausgeübt wird. Es gibt im Schachspiel eine Sentenz, die da lautet: "Die Drohung ist stärker als die Ausführung". Ähnliches gilt auch für das Weisungsrecht.
Als Vater oder Mutter muß man sich darauf verlassen können, daß in einer Schule nicht nur die Spielregeln einer bestimmten Lehrkraft gelten, sondern auch allgemein anerkannte.
Erich Wallner
P.S.: Ist nicht auch die Schulpflicht ein "Relikt des autoritären Untertanenstaates"?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Günter Wittek
Gesendet: Sonntag, 22. Dezember 2002 17:29
Ist es denn immer möglich, die Trennung zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sauber zu ziehen.
Ein(e) DirektorIn darf Weisungen geben, aber bekommt auch Weisungen von seinem/r LSI. Das gesamte Schulsystem ist hierarchisch aufgebaut, und ist bildlich gut darzustellen als "Bremer Stadtmusikanten". Daher ist seit langem eins vonnöten: Eine gründliche Überarbeitung, ja eine Abschaffung des Weisungsrechtes. Das ist in einer modernen Dienstleister-Gesellschaft fehl am Platz, es ist Relikt des autoritären Untertanenstaates. G.W.
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