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Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Vyhnalek
Gesendet: Samstag, 4. Januar 2003 13:52
An: Lehrerforum
Betreff: LF: Beamtenpensionen

"Soizalexperte" Marin im ORF:
"Nur 39 Prozent Eigenleistung"

Marin führte zudem an, dass es bei den Beamtenpensionen lediglich eine Eigenleistung von 39 Prozent gebe. Bei den ASVG-Pensionen liege dieser Wert bei 81 Prozent. Hier müsse es zu einer Annäherung kommen.

Dazu eine konkrete Frage:
Weiß jemand, wie hoch der Prozentsatz der Eigenleistung bei den Pensionen z. B. in der Landwirtschaft oder im Gewerbe ist? Um Antwort bittet Alois Vyhnalek 2084 Weitersfeld 272 alois.vyhnalek@aon.at




Offenbar ist der Begriff "Eigenleistung" nicht so einfach zu definieren. Falls er dasselbe bedeutet wie "Deckungsbeitrag", so gehen auch darüber die Angaben auseinander: In der "GÖD" Juli-August 2002 Seite 35 gibt der Verfasser für Beamte einen Deckungsbeitrag von 52,8% an (ASVG: ~71%). Bei Marin (s.o.) liest sich das ganz anders.

Vor allem aber macht die vergleichende Diskussion nur Sinn, wenn man
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag auseinanderrechnet (weil es ja bei den pragmatisierten Beamten bekanntlich keinen Arbeitgeberbeitrag gibt). Ich habe noch nirgendwo gelesen, wie hoch der reine Arbeitnehmeranteil im ASVG ist.

Da der Arbeitnehmerbeitrag bei den Beamten um 2,3% höher ist als bei den ASVGlern(in Prozentpunkten; relativ liegt das zwischen 1/4 und 1/5 mehr!), kann ich mir nicht vorstellen, daß wir im Vergleich zahlenmäßig viel schlechter liegen können (auch wenn wir vorläufig noch von 80% des Letztbezuges ausgehen, was bald eh nicht mehr der Fall sein wird.) Dazu kommt noch, daß Beamtinnen die Versicherung um 5 Jahre weniger lang in Anspruch nehmen.

Es ist schwer für Laien, eine derartige Diskussion zu führen. Ein Argumentarium der Gewerkschaft wäre da sehr nützlich. Kennt jemand eines ... ? :-(

Erich Wallner

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