DER STANDARD
Samstag/Sonntag/Montag, 4./5./6. Jänner 2003, Seite 8

Menschenrechtsbeirat kämpft ums Überleben

Der Menschenrechtsbeirat ist seit Jahresbeginn handlungsunfähig. Weil das Innenministerium Verträge für die Kommissionen nicht verlängert hat, ist die Kontrolle der Polizei zusammengebrochen.

Michael Simoner

Wien - Dem Menschenrechtsbeirat, der Vorzeigeorganisation des Innenministeriums in Sachen unabhängige Polizeikontrolle, droht das Aus.
Grund: Ein Großteil der 35 Kommissionsmitglieder, die die praktische Arbeit für den Beirat durchführen, hat keine neuen Verträge erhalten. Mit 1. Jänner brach die Kontrollfunktion zusammen. "Die Vertragsvorschläge des Innenministeriums sind inakzeptabel, damit würde die Kommissionen ihre Unabhängigkeit verlieren", kritisiert Rechtsanwalt Georg Bürstmayr, Leiter einer der sechs Kommissionen. In den neuen Verträgen seien Klauseln enthalten, mit denen der Innenminister ohne Zustimmung des Beirates Kommissionsmitglieder feuern könne. Auch Universitätsprofessor Manfred Nowak vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte warnt: "Damit entstünde die paradoxe Situation, dass der Kontrollierte die Kontrollore kontrolliert." Außerdem sei der jetzige Zustand "gesetzwidrig", so Nowak. Denn laut Sicherheitspolizeigesetz müssten die zivilen Aufpasser jederzeit unangemeldet Dienststellen besuchen oder als Beobachter bei Razzien dabei sein können. Nowak: "Aber ohne Vertrag gibt es keine Legitimation." Die Schuld an der "Lähmung" liege beim Innenministerium, meinen Bürstmayr und Nowak. Die umstrittenen Verträge seien erst vergangenen Dezember vorgelegt worden - ohne Kompromissbereitschaft. "Die neuen Verträge basieren auf einer Analyse des Austria Wirtschaftsservice", sagt Mathias Vogl von der Rechtssektion im Ministerium. Hinzugefügt worden sei eine Unvereinbarkeitsklausel, nach der Kommissionsmitglieder nicht in einer Causa sowohl beruflich als auch in ihrer Kontrollfunktion tätig werden dürften. Einige neu bestellte Kontrollore hätten bereits unterschrieben. Vogl: "Wir können nicht verhindern, dass jemand mangels Willenseinigung ausscheidet." Für 9. Jänner hat der Vorsitzende des Beirates, Verfassungsrichter Gerhart Holzinger, eine Sondersitzung einberufen. Möglicher Kompromiss in letzter Minute: die alten Verträge um ein Jahr verlängern.


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