ORF HP 04 01 03

Novellierung des Jugendförderungsgesetzes

Kritik an dem im Jahr 2000 vom Parlament beschlossenen Bundesjugendfördergesetz (BJFG) übt der Bundesvorsitzende der ARGE Österreichischer Jugendzentren, Bernhard Amann. Das Gesetz diene der Parteienfinanzierung.

"Durch Verschiebung der Subventionsentscheidungen und -auszahlungen sind die Verantwortlichen von Offenen Jugendzentren gezwungen, ihre Tätigkeit über Kredite vor zu finanzieren und dies ohne Gewähr einer Abdeckung", kritisierte Amann und forderte die Novellierung des Gesetzes.

Der derzeitige Zeitpunkt von Subventionsentscheidungen verunmögliche eine kontinuierliche Vernetzungstätigkeit in der Offenen Jugendarbeit, so Amann.

Vorfinanzierung über Kredite
"Bis zum Jahr 2000 wurden die Budgetgespräche schon im Juni des Vorjahres durchgeführt und die Jahresförderung innerhalb der ersten drei Kalendermonate des Budgetjahres überwiesen." Das habe sich nun um ein Jahr verschoben, Offene Jugendzentren müssten ihre Tätigkeit teilweise über Kredite vorfinanzieren.

"Die Subventionen von politischen Jugendorganisationen wurden dagegen durch dieses Gesetz verdoppelt", kritisierte Amann. Zudem müssten die politischen Jugendorganisationen lediglich eine Bilanz vorlegen.

"Benachteiligung der Offenen Jugendarbeit"
"Die überparteilichen Jugendorganisationen sind dagegen verpflichtet, mit Originalbelegen abzurechnen", macht Amann auf weitere Ungleichbehandlungen aufmerksam. Sein Resümee: "Das Bundesjugendfördergesetz dient der Parteienfinanzierung und benachteiligt die Offene Jugendarbeit". (...)

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