ORF Teletext Seite 101:
KLAUSUR DES SPÖ-PRÄSIDIUMS
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Die "soziale Handschrift" der SPÖ und ihr "Charakter als sozialer Reformmotor" müssten erkennbar sein, sagte Gusenbauer in einer Sitzungspause. Er kritisierte ÖVP-Gewerkschaftschef Neugebauer: Nur 50% der Beamtenpensionen seien durch Beiträge gedeckt, im ASVG-System dagegen 85%, das rechtfertige einen Solidarbeitrag."
ORF Teletext Seite 114:
PENSIONEN: ÖVP GEGEN "VERUNSICHERUNG"
Die ÖVP ist klar gegen den Vorschlag von SPÖ-Chef Gusenbauer, sehr hohe Pensionen zu kürzen. Es sei "nicht sinnvoll, damit Verunsicherung zu machen", so ÖVP-Generalsekretärin Rauch-Kallat in der morgigen "Presse". Man dürfe nicht einzelne Gruppierungen herausgreifen und damit Neid schüren.
Zuvor hatten sich schon ÖVP-Pensionistenvertreter Knafl und Beamten-Gewerkschafter Neugebauer gegen den Vorstoß gewandt. Auch GÖD-Finanzreferent Korecky (SPÖ) meinte, Gusenbauer sei mit seinem Plan "schlecht beraten". Beamte würden schon jetzt einen Pensionsbeitrag von 2,3% leisten - "das tut kein ASVGler".
Kommentar E.W.:
Gott schütze uns vor einer schwarz-roten Koalition.
Der eine geht jetzt schon auf die Beamten los, und die andere redet von "Neid" und "Verunsicherung" und hütet sich davor, Sachargumente vorzubringen - eine kalkulierte Absprungbasis?
Ein paar Sachargumente:
1. In der Juli/August-Nummer 2002 der "GÖD" behauptet der Dienstrechtsreferent Dr. Schnedl (auf Seite 35), daß der Deckungsbeitrag im ASVG-System bei 71% liegt (und nicht bei 85% lt. Gusenbauer). Für die Beamtenpensionen gibt er 52,8% an.
2. Was ist mit der Höchstbemessungsgrundlage von etwas über 3000 Euro im ASVG, die es bei den Beamtenpensionen nicht gibt? Sollen sich die ein Erwerbsleben lang einbezahlten höheren Pensionsbeiträge von A- und B-Beamten einfach als historischer Irrtum erweisen, der auf dem Altar der "Solidarität" geopfert werden kann?
Gibt es in der ÖVP (oder SPÖ) niemanden, der Gusenbauer den Unterschied zwischen einer Versicherung und einer Steuer beibringen kann (oder will)? (Bei Steuern kann man "umverteilen" nach Lust und Laune, wogegen Versicherungsleistungen auf der Grundlage von Beitragszahlungen erbracht werden; wenn ich mein Leben auf eine Million versichern lasse, dann kriegen meine Nachkommen diese eine Million, und nicht nur die Hälfte davon aus "Solidarität" mit meinem Nachbarn, der viel weniger eingezahlt hat.)
3. "Beamte würden schon jetzt einen Pensionsbeitrag von 2,3% leisten": So, wie Korecky zitiert wird, muß die Aussage für einen Außenstehenden mißverständlich (und für die Gewerkschaft ein Schuß ins Knie) sein -
"Was, die Beamten zahlen nur 2,3% Pensionsbeitrag?"
Gemeint hat er die sowieso höheren Pensionsbeiträge (12,55% gegenüber 10,25% im ASVG) pragmatisierter Beamter.
4. Was ist mit den Dienstgeberbeiträgen, die der Staat bekanntlich für Beamte nicht leistet? Im ASVG sind das 12,55% - damit wäre das Beamtenpensionssystem hochweiß.
5. Was ist mit den 5 Jahren, um die Beamtinnen später in Pension gehen dürfen als ASVGlerinnen?
6. Krankenversicherungsbeitrag pragmatisierter Beamter: 3,95%, dagegen
ASVG: 3,4%. Dazu 20% Selbstbehalt für Beamte, nicht aber für ASVG.
7. Der Korrektheit halber muß allerdings in die Diskussion auch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag des ASVG mit 3% einfließen.
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