Der Dienstgeberbeitrag für die Pension im ASVG ist nach meinem Wissensstand 12,55% (also genauso hoch wie der Dienstnehmerbeitrag eines pragmatisierten Beamten - NICHT pragmatisierte Beamte zahlen bekanntlich à la ASVG um 2,3 Prozentpunkte weniger, also 10,25%). Vgl. auch das Posting von Koll. Adolf Schlögl.
Allerdings bin ich beim Versuch, mich im Internet schlau zu machen, auch nicht weit gekommen. Dort ist meistens von einem "pauschalierten" Dienstgeberbeitrag die Rede - offenbar gibt es aber Dienstgeberbeiträge nicht nur zur Pensionsversicherung, sondern auch (u.a.?) für den FLAF, sodaß der reine Pensionsanteil des Dienstgebers geringer sein muß.
Abschließend kann ich der Versuchung nicht widerstehen, mich selber zu
zitieren:
"Es ist schwer für Laien, eine derartige Diskussion zu führen. Ein Argumentarium der Gewerkschaft wäre da sehr nützlich. Kennt jemand
eines ... ? :-("
Mit freundlichen Grüßen Erich Wallner
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Franz-Josef Friedl [mailto:Franz-Josef.Friedl@online.asn-graz.ac.at]
Gesendet: Sonntag, 5. Januar 2003 11:41
An: Erich Wallner; 'Vyhnalek'; 'Lehrerforum'
Betreff: Re: AW: Beamtenpensionen - Eigenleistung
Lieber Kollege Wallner !
Die Frage wie hoch der Dienstgeberbeitrag bei der Asvg Versicherten ist leicht zu beantworten. Ich kann zu Zeit keinen genauen Prozentsatz nennen liegt aber bei 16% der Bemessungsgrundlage und ist höher als der Diestnehmerbetirag zur Pension und Krankenversicherung. Also in der Asvg wird also von jeden Versicherten mehr einbehalten als bei den Beamten bei einer niederen zu erwartenden Pension. Was die Bauern und Gewerbetreibenden betrifft kann ich nur folgendes melden. Die Versicherten haben die gleiche Obergrenze wie die Asvg Versicherten mit dem Unterschied sie müssen den Arbeinehmerbeitrag und den Arbeitgeberbeitrag selbst tragen . Und der Mindestbeitrag ist für die Bauern ab einen Einheitswert von 1500.-€ 112.-€ und für die Gewerbetreibenden 200.-€ egal ob in den Monat ein Gewinn erwirtschaftet wurde oder nicht. In der Praxis sieht das so aus das die Soziallasten manchen Jungen schon im Start in die Schulden getrieben haben. Das gleiche gilt natürlich für Beamte die gewerbliche Nebenbeschäftigungen haben und weniger als 500.-€ als Neuanfänger oder ca. 1100.-€ bei längerer Gewerbetätikeit Gewinn erwirtschaften. Es kann in diesem Falle vorkommen das die Sozialabgaben grösser sind als das Bruttoeinkommen. Ich hoffe ich habe damit ein wenig Klarheit in die Diskussion gebracht. Und die Frage ob die jetzigen Pensionisten auch einen Beitrag leisten sollen, aber klar. Wir müssen die Durchrechnung in Kauf nehmen und haben dadurch einen Verlust, wir müssen länger arbeiten um eine geringere Pension zu beziehen. Und keiner der jetzigen Pensionisten hat soviel eingezahlt, dass seine Pension von diesen Beträgen zu 100% bezahlt werden kann. Ich bin der Meinung es ist nicht gerecht, dass die aktiven alle Lasten tragen sollen, und die Pensionisten (waren mehr oder minder mitbeteiligt am jetzigen Pensionproblem) sich auf alte Rechte berufen. Es geht nicht darum Neid zu erzeugen sonder leere Kassen sind nicht erst in 15-20 Jahren ein Problem sondern schon heute. Und wenn man schon von den so strapazierten Wort von Solidarität spricht bitte dann alle nicht nur eine Gruppe.
mfg Franz-Josef Friedl
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