Sehr geehrter Herr Kollege Wallner!
Ich bin mit dem Fall, den Sie schildern, zu wenig vertraut, warne aber davor, Äpfel mit Birnen zu verwechseln: Denn hier geht es um personalvertreterische Angelegenheiten. Ich ersehe aus dem Artikel nicht, ob und in welchem Umfang beispielsweise beim Verfahren vor der PVAK, die Gewerkschaft tätig gewesen ist, indem sie etwa die Rechte der Kollegin vertreten hat. Ich gebe Ihnen aber sicher Recht, dass das PVG in diesem Punkt sicher eher reparaturbedürftig sein dürfte. Aber solche Gesetze passieren immer wieder einmal. Allerdings kann man hier nicht allein die Gewerkschaft wieder zum Prügelknaben machen. Sie ist zwar auch über das Begutachtungsverfahren im Allgemeinen in die Genese solcher Gesetze eingebunden, aber auch hier gilt: Der Gesetzgeber ist ein anderer und es ist natürlich immer die Frage, wie der auf solche Vorschläge reagiert. Mit freundlichen Grüßen, Karl Digruber
Zur Erinnerung: Anfangs der Weihnachtsferien habe ich einen Quiz
> gepostet:
>
>
> "Stellen Sie sich vor, Sie sind ein/e LehrerIn an einer Höheren Schule
> und Gewerkschaftsmitglied.
> Es entwickelt sich ein dienstliches Problem mit Ihrem Direktor /
> Ihrer Direktorin, bei dem Sie des gewerkschaftlichen Beistandes
> bedürfen.
>
> Frage: Bekommen Sie diese gewerkschaftliche Unterstützung?
>
> Sie haben drei Antworten zur Auswahl:
>
> a) Ja
>
> b) Nein
>
> c) Nicht immer"
>
>
>
> Die richtige Antwort lautet: c)
>
> Die Begründung dafür steht auf Seite 29 in der Dezembernummer der
> "GÖD". Den vollen Wortlaut dieses Artikels poste ich separat unter
> "GÖD -
> Ferienquiz: Auflösung (2)"
>
> Ich weiß von etlichen KollegInnen meines Lehrkörpers, daß sie zwar mit
> den "Leistungen" der GÖD in den letzten Jahren unzufrieden sind,
> jedoch aus einem einzigen Grund dabei bleiben: dem in Aussicht
> gestellten Rechtsschutz.
>
> Daß das Vertrauen auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz aber auch eine
> Schimäre sein kann, illustriert der o.a. Artikel: Da hat eine
> HAK-Professorin offenbar Troubles mit ihrem/r DirektorIn. Aus dem Satz
> "Die beiden Vertretungsansuchen betrafen die Überwachung des
> persönlich an die Beschwerdeführerin adressierten Postlaufes und die
> Verweigerung der Herausgabe angefertigter Kopien durch die Direktion
> der Schule" möge der/die geneigte LeserIn seine/ihre eigenen Schlüsse
> ziehen.
>
> Da es seit neun Monaten keinen DA an ihrer Schule mehr gab (er war im
> Dezember 2000 zurückgetreten), wandte sich die Kollegin vertrauensvoll
> (erstmals im September 2001) an den Fachausschuss. Aber leider,
> leider: "Mangels Zuständigkeit konnte aber die diesbezügliche
> Geschäftsführung des Fachausschusses das Gesetz nicht verletzen."
>
> Und warum war der Fachausschuss nicht zuständig? - Es hatte keine
> Dienststellenversammlung gegeben, welche gemäß § 23 Abs. 3 PVG die
> Zuständigkeit auf den Fachausschuss übertragen hätte.
>
> Was auf den ersten Blick wie juristische Haarspalterei aussieht, ist
> auf den zweiten Blick ein Skandal - und deshalb greife ich diesen Fall
> hier im LF auf.
>
> Es geht nämlich nicht nur um den Einzelfall der HAK-Professorin,
> sondern um die Geisteshaltung, die der angeführten Gesetzesstelle
> innewohnt. Die Sache läuft darauf hinaus, daß DIE GEWERKSCHAFT EINEN
> FEHLER EINES (ODER
> MEHRERER) IHRER EIGENEN FUNKTIONÄRE ALS VORWAND DAFÜR BENUTZT, UM SICH
> AUS DER VERANTWORTUNG GEGENÜBER IHREN MITGLIEDERN ZU STEHLEN: Offenbar
> hatte kein/e GewerkschafsvertreterIn an der betreffenden HAK den § 23
> Abs. 3 PVG gekannt (demzufolge eine Dienststellenversammlung hätte
> einberufen werden müssen), und diese Unwissenheit / Unfähigkeit führte
> dazu, daß die Kollegin ihren Vertretungsanspruch verlor.
>
> Zwar hat die Gewerkschaft das PVG nicht selber beschlossen, wir wissen
> aber alle, wieviele Gewerkschafter im Parlament sitzen, und wer daher
> den Entwurf dafür geliefert haben muß. - Aber selbst, wenn es nicht
> so gewesen ist, so hätte es auf jeden Fall Aufgabe der Gewerkschaft
> sein müssen, umgehend auf eine Novellierung dieses Paragrafen zu
> drängen - dahingehend, daß beim Rücktritt eines DA der Fachausschuss
> AUTOMATISCH die Vertretungskompetenz bekommt, damit die betroffenen
> KollegInnen nicht in der Luft hängen.
>
> Der Satz: "Mangels Zuständigkeit konnte aber die diesbezügliche
> Geschäftsführung des Fachausschusses das Gesetz nicht verletzen" läuft
> auf eine Verhöhnung der Antragstellerin hinaus: Wenn der ÖAMTC /ARBÖ
> im Kleingedruckten einen Passus hätte, wonach an Sonntagen keine
> Pannenhilfe geleistet wird, dann würde sich jedes Mitglied gefrotzelt
> vorkommen - bei der Gewerkschaft stört so etwas aber offenbar
> niemanden.
>
>
> Kollege Digruber schrieb am 26. Dezember in seiner Antwort auf den
> Quiz: " ... wenn dem Bediensteten im Rahmen eines
> Disziplinarverfahrens oder einer dienstrechtlichen Geschichte
> vonseiten des Direktors etwas
> passiert: Dann wird die GÖD sehr wohl einschreiten und auch den
> Bediensteten entsprechend vertreten."
>
> Ich vermute, er ist nicht der Einzige, der sich solche Illusionen
> macht.
>
> Erich Wallner
>
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