Lieber Kollege Wallner!

Ich kann mich der Ansicht von Kollegen Digruber nur anschließen. Zweifellos wäre in diesem Punkt eine Änderung des PVG wünschenswert, doch sollte man, wie Kollege Digruber es ausdrückt, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Ich muss Sie wohl nicht darauf hinweisen, dass Personalvertretungsorgane und Gewerkschaftsorgane NICHT ident sind und sich in ihren Rechten, Pflichten und Aufgaben unterscheiden. Die GÖD daher für eine unglückliche Bestimmung im PVG verantwortlich zu machen, ist daher ungerechtfertigt.

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin

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